Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV - Natriumbutyrat


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: OMIKRON Art.-Nr.: #107199
Verwendungsgebiete: Laborchemikalie
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Natriumbutyrat
1.1.2. Andere Namen: Natriumbutanoat, Natriumsalz der Buttersäure, Buttersäure Natriumsalz, Butansäure Natriumsalz; engl. Sodium butyrate, Sodium butanoate, Butyric acid sodium salt, Sodium propanecarboxylate; lat. Natrium butyricum, Natrii butyras
1.1.3. Summenformel: C4H7O2Na
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr / F.W.: 110,09 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) -17465-

e-Mail: info@omikron-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift: siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Qualitätskontrolle und Labor
Tel. (07133) 16310
Fax (07133) -17465-

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [156-54-7]
2.1.2. Bezeichnung: Natriumbutyrat
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 205-857-6
2.2.2. EG-Index-Nummer: k.A.
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
Xi REIZEND Gesundheitsschädlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

 

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft, ggf. Atemspende. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen. Sofort mit Wasser und Seife abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten lang mit reichlich fließendem Wasser spülen. Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen auslösen (vorausgesetzt der Betroffene ist bei Bewußtsein). Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid, Löschpulver oder Wassersprühstrahl.
5.2. Besondere Gefahren:
Brennbar. Bei einem Brand kann freigesetzt werden: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale nachreinigen.
Auf TRGS 201: Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang wird hingewiesen: http://www.baua.de/prax/ags/trgs201.pdf
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken. Von Wasser und Oxidationsmitteln getrennt zu halten.
8. Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
8.2.1. Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Stäuben in höherer Konzentration
8.2.2. Handschutz: Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe
8.2.3. Augenschutz: Laborschutzbrille
8.2.4. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung (Laborstandard)
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest (Pulver)
9.2. Farbe: weiß bis crèmefarben
9.3. Geruch: arteigen, unangenehm
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt 250-253 °C
9.5. Flammpunkt: nicht anwendbar
9.6. Zersetzungstemperatur: nicht verfügbar
9.7. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich
9.8. Dampfdruck: Bei 20°C nicht verfügbar
9.9. Dichte: Bei 20°C 0,96 g/cm3
9.10. Schüttdichte: Bei 20°C nicht verfügbar
9.11. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C löslich
Diethylether Bei 20°C praktisch unlöslich
9.12. Log P (o/w) experimentell -3,20
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Feuchtigkeitszutritt. Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung zu erwarten.
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Wasser/Feuchtigkeit. Oxidationsmittel. Starke Mineralsäuren.
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine gefährlichen Reaktionen bekannt. Polymerisation: wird nicht auftreten.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid und Kohlendioxid.
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität: RTECS# ET6400000
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Natriumbutyrat
11.1.1. Art Wert species
LD50 2940 mg/kg rat (oral)
Hinweise: Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die akute und chronische Toxizität des Stoffes nicht gänzlich bekannt. Gefährliche Eigenschaften sind nicht auszuschließen.
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Reizwirkung auf Haut und Schleimhäute.
11.2.2. beim Einatmen. Reizwirkung auf die Atemwege.
11.2.3. am Auge: Reizwirkung.
11.2.4. Sensibilisierung: Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
12. Angaben zur Ökologie
Verhalten in Umweltkompartimenten:
Log P (o/w): -3,20 (experimentell)

Eine Bioakkumulation ist nicht zu erwarten [Log P (o/w) < 1]
Ökotoxische Wirkungen:
Biologische Effekte:
Fischtoxizität: Leuciscus idus LC50: 250 mg/l/48 h (bezogen auf freie Säure)
Daphnientoxizität: Daphnia magna EC50: 61,7 mg/l/24 h (bezogen auf freie Säure)
Algentoxizität: Scenedesmus spp. IC50: 46,7 mg/l/72 h (bezogen auf freie Säure)
Bakterientoxizität: Pseudomonas putida EC10: 51 mg/l/18 h (bezogen auf freie Säure)
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xi REIZEND Gesundheitsschädlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise, Risk statements):
R 36/37/38 Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut.

 

15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge, Safety statements):
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
S 36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 1
(VwVwS Anh. 2 Kenn-Nr. 1485)
schwach wassergefährdend
Lagerklasse VCI 10-13
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Hinweise zu Beschäftigungsbeschränkungen:
Die gesetzlichen Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche sind zu beachten.
Chemikalienverbotsverordnung: nicht betroffen.
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur als Ergänzung zu den Ergebnissen der eigenen Prüfung betrachten und unabhängig über deren Anwendbarkeit entscheiden.
Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch bestimmt. For research use only. Not for human or drug use.

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Stand der Information: 17.03.2005 (Erstmalige Erstellung)

Literaturhinweise:

Beilstein 2, 269; I, 118; II, 242; III, 589; IV, 783

GOLDSTEIN G. et al., Enhanced transfection efficiency and improved cell survival after electroporation of G2/M-synchronized cells and treatment with sodium butyrate, in: Nucl. Acid Res. 17, 3959 (1989)

MERCK Index 12, 1629

REEVES/CSERJESI, Agent which alters chromatin structure, in: J. Biol. Chem. 254, 4283 (1979)