Sicherheitsratschläge


S 36: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen

Anwendungsbereich:

Verwendung:

  • obligatorisch für sehr giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen
  • obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, denen entweder R 21 oder R 24 zugeordnet wurden
  • obligatorisch für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen treten ausschließlich beim Einatmen der Stoffes oder der Zubereitung auf
  • obligatorisch für organische Peroxide
  • empfohlen für giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn der LD50-Wert dermal nicht bekannt ist, der Stoff oder die Zubereitung jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach bei der Berührung mit der Haut giftig ist.
  • empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die zu industriellen Zwecken verwendet werden und bei längerer Exposition zu Schäden führen können

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Letzte Änderung am 16.07.2001