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Anwendungsbereich:
Verwendung:
- obligatorisch für sehr giftige und ätzende Stoffe und Zubereitungen
- obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, denen entweder R 21 oder R 24 zugeordnet
wurden
- obligatorisch für krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende
Stoffe der Kategorie 3, es sei denn, die Wirkungen treten ausschließlich beim Einatmen
der Stoffes oder der Zubereitung auf
- obligatorisch für organische Peroxide
- empfohlen für giftige Stoffe und Zubereitungen, wenn der LD50-Wert dermal
nicht bekannt ist, der Stoff oder die Zubereitung jedoch aller Wahrscheinlichkeit nach bei
der Berührung mit der Haut giftig ist.
- empfohlen für Stoffe und Zubereitungen, die zu industriellen Zwecken verwendet werden
und bei längerer Exposition zu Schäden führen können
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