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Anwendungsbereich:
ätzende und reizende Stoffe und Zubereitungen.
Verwendung:
- obligatorisch für ätzende Stoffe und
Zubereitungen und wenn der Gefahrenhinweis R 41
vorgesehen ist
- empfohlen für ätzende Stoffe und Zubereitungen, für die bereits
der Gefahrenhinweis R 36 vorgesehen ist
- für augenreizende Stoffe und Zubereitungen
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