Gefahrenhinweise


R 38: Reizt die Haut

  • Stoffe und Zubereitungen, die eine deutliche Entzündung der Haut hervorrufen, die nach einer Einwirkzeit von bis zu 4 Stunden mindestens 24 Stunden anhält und nach der in §2 Abs. 4 ChemPrüfV genannten Methode des Hautreizungstests am Kaninchen festgestellt wird.
Eine deutliche Entzündung liegt dann vor,
  • wenn der Mittelwert der Ergebnisse auf Rötung und Schorfbildung oder Ödembildung auf alle Versuchstiere bezogen 2 oder mehr beträgt,
  • oder, falls der Test nach §2 Abs. 4ChemPrüfV mit 3 Versuchstieren durchgeführt wurde, wenn das Ergebnis entweder für Rötung und Schorfbildung oder für Ödembildung bei mindestens 2 Versuchstieren einen Wert von 2 oder mehr (für jedes Tier einzeln berechnet) erreicht.

In beiden Fällen sollten alle Ergebnisse zu jedem Ablesezeitpunkt (nach 24, 48 und 72 Stunden) zur Berechnung der jeweiligen Mittelwerte herangezogen werden.

Eine deutliche Entzündung liegt auch dann vor, wenn die Entzündung bei mindestens zwei Versuchstieren am Ende der Beobachtungszeit noch vorhanden ist. Besondere Wirkungen wie z.B. Hyperplasie, Schuppenbildung, Verfärbung, Risse, Schorf und Haarausfall sollten berücksichtigt werden.

Stoffe und Zubereitungen, die nach praktischen Erfahrungen beim Menschen zur deutlichen Entzündung der Haut führen; organische Peroxide, außer wenn gegenteilige Nachweise vorliegen;

Reizung aufgrund der entfettenden Eigenschaften eines Stoffes

Führen die Testergebnisse oder praktischen Erfahrungen zu Reizungen gemäß den zuvor genannten Kriterien, so sind die entsprechenden R-Sätze zu verwenden. Demgegenüber sind S-Sätze zu verwenden, wenn anzunehemen ist, dass die entfettenden Eigenschaften zu Reizungen beim Menschen führen, auch wenn die zuvor genannten Kriterien nicht erfüllt sind oder eine ungeeignete Prüfmethode angewendet wurde.


[Homepage]

Letzte Änderung am 12.07.2001