Gefahrenhinweise
R36 Reizt die Augen
| Stoffe und Zubereitungen, die beim Einbringen in das Auge von Versuchstieren
innerhalb von 72 Stunden nach der Exposition deutliche Augenschäden hervorrufen,
die 24 Stunden oder länger anhalten.
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Deutliche Augenschäden liegen vor, wenn bei dem in § 2 Abs.4 ChemPrüfV
genannten Test einer der folgenden Mittelwerte erreicht wird:
- Hornhauttrübung größer oder gleich 2, aber kleiner als 3;
- Regenbogenhautentzündung größer oder gleich 1, aber nicht
größer als 1,5;
- Bindehautrötung größer oder gleich 2,5;
- Bindehautschwellung (Chemosis) größer oder gleich 2;
oder, falls der Test mit 3 Versuchstieren durchgeführt wurde, wenn bei mindestens
2 Versuchstieren einer der oben genannten Werte erreicht wird, mit Ausnahme der Werte
der Regenbogenhautentzündung, die größer oder gleich 1, aber kleiner
als 2 sein müssen, und Bindehautrötung, die größer oder gleich
2,5 sein muss.
In beiden Fällen sollten alle Ergebnisse zu jedem Ablesezeitpunkt
(nach 24, 48 und 72 Stunden) zur Berechnung der jeweiligen Mittelwerte herangezogen
werden.
Stoffe und Zubereitungen, die nach praktischer Erfahrung beim Menschen zu
deutlichen Augenschäden führen;
organische Peroxide, außer wenn gegenteilige Nachweise vorliegen.
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Letzte Änderung am 28.12.1998