Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | ||||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: | OMIKRON Art.-Nr.: #100014 | ||||||||||||||||
Verwendungsgebiete: | Laborchemikalie (siehe auch Ausschlußklausel bei Punkt 16). Säure-/Base-Indikator. Farbstoff für die Mikroskopie | ||||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | ||||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Alizarin | |||||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | 1,2-Dihydroxy-anthrachinon; engl. 1,2-Dihydroxyanthraquinone, Mordant Red 11, C.I. No. 58000, C.I. Pigment Red 83 | |||||||||||||||
1.1.3. | Summenformel: | C14H8O4 | |||||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr / F.W.: 240,21 g/mol | |||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | ||||||||||||||||
OMIKRON GmbH,
Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel. (07133) 17081 Fax (07133) 17465 e-Mail: info@omikron-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | ||||||||||||||||
Anschrift: siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Qualitätskontrolle
und Labor Tel. (07133) 16310 Fax (07133) -17465- e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | ||||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | ||||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [72-48-0] | |||||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | ALIZARIN | |||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | ||||||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 200-782-5 | |||||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | |||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | ||||||||||||||||
3.1. | Gefahrenbezeichnung: | ||||||||||||||||
3.1.1. | Xn | Gesundheitsschädlich | |||||||||||||||
3.2. | Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||||
3.2.1. | R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | |||||||||||||||
3.2.2. | R 36 | Reizt die Augen. | |||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | ||||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | ||||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen | |||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | ||||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen: | Frischluftzufuhr, ggf. Atemspende. Bei anhaltenden Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. | |||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung entfernen. Sofort mit Wasser abwaschen und gut nachspülen. Bei anhaltenden Beschwerden ärztlichen Rat einholen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei
geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
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4.2.4. | nach Verschlucken: | Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. | |||||||||||||||
5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | ||||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | ||||||||||||||||
Kohlenstoffdioxid, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. | |||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | ||||||||||||||||
Brennbar. | |||||||||||||||||
Bei einem Brand
kann/können freigesetzt werden: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen. |
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6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | ||||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | ||||||||||||||||
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. Für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben vermeiden. | |||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | ||||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt ohne vorhergehende ordnungsgemäße Erlaubnis der zuständigen Behörde unterbinden. | |||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | ||||||||||||||||
Trocken in einen
Plastikbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale
nachreinigen. Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang. |
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7. | Handhabung und Lagerung | ||||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | ||||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und
Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. |
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7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | Von brennbaren Stoffen fernhalten. | |||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | ||||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen halten. Trocken und kühl lagern. | |||||||||||||||
8. | Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung: | ||||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | ||||||||||||||||
Die üblichen
Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Gefahrstoffen sind zu beachten. Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1), beim Umgang mit nicht geringen Mengen oder der Gefahr einer nicht nur geringen Exposition sind die Maßnahmen der Schutzstufe 2 vorzusehen (nach gültiger GefStoffV/Richtlinie 98/24/EG) |
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Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung! | |||||||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Erforderlich bei Auftreten höherer Konzentrationen | |||||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe | |||||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Geeignete Laborschutzbrille | |||||||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard. | |||||||||||||||
8.2. | Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: | ||||||||||||||||
Ordnungsgemäß arbeitender Abzug, der für gefährliche Chemikalien konzipiert ist und eine durchschnittliche Absauggeschwindigkeit von mindestens 30 m/min aufweist. | |||||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | ||||||||||||||||
9.1. | Form: | fest/Pulver | |||||||||||||||
9.2. | Farbe: | goldfarben bis rötlich-braun | |||||||||||||||
9.3. | Geruch: | nicht bestimmt | |||||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | ||||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt/Schmelzbereich: | 287-289 °C | |||||||||||||||
9.4.1. | Siedepunkt/Siedebereich: | 430 °C (sub) | |||||||||||||||
9.5. | Flammpunkt: | nicht anwendbar | |||||||||||||||
9.6. | Zersetzungstemperatur: | nicht bestimmt | |||||||||||||||
9.7. | Explosionsgefahr: | Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich | |||||||||||||||
9.8. | Dampfdruck: | Bei 20°C | nicht bestimmt | ||||||||||||||
9.9. | Dichte: | Bei 20°C | nicht bestimmt | ||||||||||||||
9.10. | Schüttdichte: | Bei 20°C | nicht bestimmt | ||||||||||||||
9.11. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | ||||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | 0.0000378 g/l | |||||||||||||||
Alkohole | Bei 20°C | wenig löslich | |||||||||||||||
Organische Lösungsmittel (Ether, Toluol, Benzol) | Bei 20°C | löslich | |||||||||||||||
9.12. | pH-Wert: | Bei 20°C | nicht verfügbar | ||||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | ||||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | ||||||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Bei bestimmungsgemäßer Lagerung und Handhabung ist keine Zersetzung zu erwarten | |||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Oxidationsmittel, Basen | |||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | ||||||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine gefährlichen Reaktionen bekannt. | |||||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Kohlenmonoxid, Kohlendioxid | |||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | ||||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | RTECS# CB6580000 | |||||||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs (gem. http://www.cdc.gov/niosh/rtecs/cb646720.html) | |||||||||||||||||
11.1.1. | Art | Wert | species | ||||||||||||||
LD50 | 316 mg/kg | wild bird (oral) | |||||||||||||||
11.1.1. | Art | Wert | species | ||||||||||||||
Reizwirkung auf die Augen | 500 mg/24 h | rabbit (oral): mild effect | |||||||||||||||
11.2. | Primäre Reizwirkung: | ||||||||||||||||
11.2.1. | an der Haut: | Reizt die Haut und die Schleimhäute. | |||||||||||||||
11.2.2. | am Auge: | Reizwirkung. | |||||||||||||||
11.2.3. | auf die Atmungsorgane: | Reizwirkung. | |||||||||||||||
11.2.4. | Sensibilisierung: | keine sensilbilisierende Wirkung bekannt. | |||||||||||||||
Zusätzliche
toxikologische Hinweise: Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die akute und
chronische Toxizität dieses Stoffes nicht gänzlich bekannt. Keine Daten zur Klassifizierung dieses Stoffes hinsichtlich seiner Karzinogenität aus EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH verfügbar. |
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12. | Angaben zur Ökologie | ||||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse:
WGK 3 (stark wassergefährdend). Trinkwassergefährdung besteht bereits beim Austreten geringster Mengen des Stoffes in den Untergrund. Niemals in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Jegliche Freisetzung des Stoffes in die Umwelt ohne vorhergehende dezidierte Erlaubnis der zuständigen Behörde ist zu unterlassen. |
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13. | Hinweise zur Entsorgung: | ||||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | ||||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | ||||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | |||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | ||||||||||||||||
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | |||||||||||||||||
15. | Vorschriften: | ||||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | ||||||||||||||||
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet. | |||||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | ||||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | ||||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | ||||||||||||||||
3.2.1. | R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | |||||||||||||||
3.2.2. | R 36 | Reizt die Augen. | |||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | ||||||||||||||||
(2) | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | ||||||||||||||||
26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. | ||||||||||||||||
36 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. | ||||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | ||||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 3 (Selbsteinstufung) | stark wassergefährdend | |||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | ||||||||||||||||
Beschäftigungsbeschränkungen
für Jugendliche beachten. Gebrauch nur durch technisch qualifizierte Personen. |
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16. | Sonstige Angaben: | ||||||||||||||||
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. |
Stand der Information: 23.03.2005