Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||||
Angaben
zu dem Produkt: Gentamicin-pentahemisulfat Hydrat - OMIKRON Art. #10-2817 Gentamicin ist ein Gemisch von Sulfaten antimikrobiell wirksamer Substanzen, die aus Micromonospora purpurea gewonnen werden (Gentamicin C1, Gentamicin C1a, Gentamicin C2) Verwendung: für biochemische und mikrobiologische Untersuchungen. Referenz- und Vergleichssubstanz. Siehe auch Ausschlußklausel in Abschnitt 16. |
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1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | Gentamycinsulfat, Gentamicinsulfat | ||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | Garamycin, Gentalline; engl. Gentamycin 2,5 sulfate x hydrate, GM sulfate |
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1.1.3. | Summenformel: | C19-21H39-43N5O7 x 2,5 H2SO4 | ||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: 694-723 g/mol | ||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||||
OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||||
Anschrift
siehe Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
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1.4. | Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
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OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim Qualitätskontrolle und Labor |
Tel.
(07133) 17081 oder -17081- Fax (07133) 17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
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2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [1405-41-0] | ||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | Gentamycinsulfat Hydrat | ||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 215-778-9 | ||||||||||||
2.2.2. | HN: | 3168000 | ||||||||||||
2.2.3. | Beilstein-Registry-Nummer (BRN): | k.A. | ||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||||
Gefahrenbezeichnung(en) und Gefahrensymbol: | ||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich/Reizend HARMFUL / IRRITANT |
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Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||
R 36/38 | Reizt die Augen und die Haut. | |||||||||||||
R 42/43 | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. | |||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | ||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen (Partikel, Stäube): | Reichlich Frischluftzufuhr. Falls Atemnot eintritt, sofort Arzt rufen. | ||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte
Kleidung und Schuhe entfernen. Mindestens 15 Minuten lang mit genügend fließendem Wasser abwaschen. Bei Beschwerden und/oder andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen. |
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4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt mindestens 15 Minuten mit reichlich fließendem Wasser spülen. Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. | ||||||||||||
4.2.4. | nach Verschlucken: | Mund mit genügend Wasser ausspülen, vorausgesetzt der Betroffene ist bei Bewußtsein. Arzt rufen. | ||||||||||||
5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||||
Kohlendioxid, Löschpulver, alkoholbeständiger Schaum oder Wassersprühstrahl. Löschmittel auf Umgebung abstimmen. | ||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||||
Bei Feuer werden giftige Dämpfe frei. | ||||||||||||||
5.3. | Besondere Schutzausrüstung: | |||||||||||||
Atemschutzgerät und Schutzkleidung tragen, um Haut- und Augenkontakt zu vermeiden. | ||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||||
Bereich evakuieren. Staubbildung und Einatmen von Stäuben unbedingt vermeiden. Atemschutzmaske mit geeignetem Filter, Schutzbrille, Schutzkleidung, Gummischuhe und starke Gummihandschuhe tragen. | ||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||||
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Dabei Staubbildung vermeiden. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Zone nach Beseitigung des Materials gründlich nachreinigen und lüften.. | ||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab-
und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Längere oder wiederholte Exposition vermeiden. |
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7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | ||||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen. Vor Licht geschützt. Lagertemperatur: zwischen +2 und +8°C. Getrennt von Lebensmitteln lagern. | ||||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Notdusche und Augendusche bereithalten. | ||||||||||||||
8.2. | Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen: | |||||||||||||
8.2.1. | Atemschutz: | Absaugung nötig. Bei Gefahr des Auftretens von Stäuben oder Aerosolen: Bauartzugelassene Atemschutzmaske. | ||||||||||||
8.2.2. | Handschutz: | Schutzhandschuhe (Laborstandard, chemikalienresistent) | ||||||||||||
8.2.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille | ||||||||||||
8.2.4. | Körperschutz: | Arbeitsschutzkleidung | ||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||||
9.1. | Form: | fest (Pulver) | ||||||||||||
9.2. | Farbe: | weiß bis nahezu weiß | ||||||||||||
9.3. | Geruch: | ohne Geruch | ||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt: | 218 - 237 °C (Merck Index) | ||||||||||||
9.4.2 | Siedepunkt: | nicht verfügbar | ||||||||||||
9.5. | Zersetzungstemperatur: | nicht verfügbar | ||||||||||||
9.6. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | löslich | ||||||||||||
Ethanol | Bei 20°C | sehr schwer löslich | ||||||||||||
Ether | Bei 20°C | praktisch unlöslich | ||||||||||||
9.7. | Spezifische Drehung | Bei 20 °C | +107 - 121° | |||||||||||
9.8. | pH-Wert der Lösung (40 g/L) | Bei 20 °C | 3,5 - 5,5 | |||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Thermische Belastung. | ||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Starke Oxidationsmittel. | ||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||||
10.2.1 | Gefährliche Reaktionen: | keine Angaben vorhanden. | ||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | Kohlenmonoxid. Kohlendioxid. Stickoxide. Schwefeloxide. | ||||||||||||
10.2.3. | Gefährliche Polymerisation: | wird nicht auftreten. | ||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||||
RTECS Nummer: LY2625000 | ||||||||||||||
11.1. | Akute Toxizität: | |||||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Gentamycinsulfat | ||||||||||||||
Art | Wert | species | ||||||||||||
LD50 | > 5000 mg/kg | rat (oral). Bemerkungen: Verhalten: Somnolenz (allgemein schwache Aktivitäten). Haut und Appendix: Andere: Haare | ||||||||||||
LD50 | 630 mg/kg | rat (intraperitoneal). Bemerkungen: Verhalten: Muskelkontraktion oder Spastizität. Lungen, Thorax oder Atmung: Andere Veränderungen. | ||||||||||||
LD50 | 96 mg/kg | rat (i.v.). Bemerkungen: Verhalten: Veränderte Schlafenszeit (einschließlich Veränderungen des Righting-Reflexes). Verhalten: Konvulsionen oder Auswirkungen auf Anfallsschwelle. Lungen, Thorax oder Atmung: Atmungsstimulation. | ||||||||||||
LD50 | 873 mg/kg (Base) | rat (subcutan) | ||||||||||||
Art | Wert | species | ||||||||||||
LD50 | 11269 mg/kg | mouse (oral) | ||||||||||||
LD50 | 245 mg/kg | mouse (intraperitoneal) | ||||||||||||
LD50 | 47 mg/kg | mouse (i.v.) | ||||||||||||
LD50 | 478 mg/kg | mouse (subcutan) | ||||||||||||
Weitere
toxikologische Hinweise: Gemäß unserer Kenntnisse sind die toxikologischen
Eigenschaften nicht umfassend untersucht worden. Das Produkt ist mit der beim Umgang mit gefährlichen Chemikalien üblichen und notwendigen Vorsicht zu handhaben. |
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11.2. | Primäre Reizwirkung: | |||||||||||||
an der Haut: | bei
Hautkontakt: Kann Hautreizungen erzeugen. bei Absorption durch die Haut: Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein. |
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am Auge: | Kann die Augen reizen. | |||||||||||||
nach Einatmen: | Kann die
Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. |
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Zusätzliche toxikologische Hinweise: Kann beim Verschlucken gesundheitsschädlich sein. Information: Aminoglycoside werden mit signifikanter Nephrotoxizität oder Ototoxizität in Verbindung gebracht (Nieren und Ohren). Zielorgane: Ohren. Nieren. Nerven. | ||||||||||||||
11.3. | Sensibilisierung: | |||||||||||||
Sensibilisierung: Längere oder wiederholte Exposition kann allergische Reaktionen bei empfindlichen Personen bewirken. Erzeugt Photosensitivität. Lichtexposition kann allergische Reaktionen hervorrufen, welche dermatologische Schäden (Sonnenbrand, Bläschen, usw.) verursachen. | ||||||||||||||
11.4. | Chronische Toxizität: | |||||||||||||
Art | Expositionszeit Konzentration |
species | ||||||||||||
mutagen | 7D 70 mg/kg |
rat (intraperitoneal). Resultate: DNA Beschädigung | ||||||||||||
8D
9600 ug/kg |
rat (nicht spezifiziert). Resultate: Sperma | |||||||||||||
teratogen | 10
- 15D PREG 660 mg/kg |
rat (subkutan). Resultate: Spezifische Entwicklungsanomalien: Kardiovaskuläres System. Spezifische Entwicklungsanomalien: Urogenitalsystem | ||||||||||||
14
- 18D PREG 375 mg/kg |
rat (intraperitoneal). Resultate: Spezifische Entwicklungsanomalien: Urogenitalsystem. Auswirkungen auf Neugeborene: Wachstumsstatistik (z.B.verminderte Gewichtszunahme) | |||||||||||||
fortpflanzungsgefährdend | 15 - 20 PREG 660 mg/kg |
rat (subkutan). Resultate: Auswirkungen auf Neugeborene: Biochemisch und metabolisch. | ||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||||
Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Stoffes liegen uns nicht vor. Produkt nicht in Abwasser, Gewässer oder Erdreich gelangen lassen. | ||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||||
13.1. | Produkt: | |||||||||||||
Chemikalien,
die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Dieses Produkt darf nur von einem behördlich zugelassenen Entsorgungsunternehmen beseitigt werden. Das Material ist in einem brennbaren Lösungsmittel zu lösen oder mit diesem zu mischen und in einer Verbrennungsanlage für Chemikalien (mit Nachbrenner und Abluftwäscher) zu verbrennen. Es wird empfohlen, mit den Behörden und/oder Entsorgungsunternehmen Kontakt aufzunehmen und weitere Informationen über die Maßnahmen zur Verwertung oder Beseitigung zu erfragen. |
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13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||||
RID / ADR: Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | ||||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien: | |||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich/Reizend | |||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||||
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||
R 36/38 | Reizt die Augen und die Haut | |||||||||||||
R 42/43 | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. | |||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||||
S 22 | Staub nicht einatmen. | |||||||||||||
S 36/37/39 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. | |||||||||||||
S 45 | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett zuziehen) | |||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||||
Wassergefährdungsklasse (WGK): | WGK 1 schwach wassergefährdend (Selbsteinstufung) | |||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||||
Schweizer Giftklasse (CH): keine Angaben verfügbar | ||||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||||
Die
vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse bei
Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf
die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch
keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches
Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung
Feinchemikalien. Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch zu Forschungs-, Entwicklungs-, Schulungs- oder Analysenzwecken bestimmt. Nicht als Heilmittel, nicht als Kosmetikazusatz, nicht als Haushalts- oder Agrarchemikalie und nicht zu anderen Verwendungszwecken. |
Stand der Information: 14.06.2004