C | OMIKRON GmbH Anweisung zur Handhabung (kein Sicherheitsdatenblatt nach EG-Norm) für Art.-Nr.: 0500/0501/0502 Dieses Merkblatt dient zur Information über die speziellen, stoffspezifischen Gefahren von Salpetersäure. Über die allgemein notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit Säuren informiert die Anweisung zur Handhabung (aetzende Gefahrstoffe, flüssig). |
Salpetersäure (25/53/65%)
Summenformel: HNO3 - Molmasse 63,01 g/molCAS-Nr. [7697-37-2] * EG-Nr. (EINECS): 231-714-2
[Klare, farblose Flüssigkeiten mit stechendem Geruch. Mischbar mit Wasser. Stark ätzend und reizend.]
D. 1,145 g/cm3 (25%); 1,330 g/cm3 (53%); 1,390 g/cm3 (65%); ca. 1,50 (96%); Sdp. ca. 106 °C (25%), ca. 121 °C (65%), ca. 86 °C (100%)Gefahren: Salpetersäure verursacht bereits in verdünnter Form, um so mehr in höherer Konzentration, starke Verätzungen von Haut, Schleimhaut und Augen. Die Einwirkung der Säure auf ungeschützte Stellen verursacht schlecht heilende Wunden. Das Abgabegefäß ist daher mit dem Gefahrenhinweis R 35: "Verursacht schwere Verätzungen" versehen. Salpetersäure hinterläßt auf Hautstellen und auf textilen Fasern (z.B. Wolle) dauerhafte gelbe Verfärbungen (sog. Xanthoprotein-Reaktion). Das Einatmen der agressiven Dämpfe kann je nach Einwirkungsdauer zu Bronchialkatarrhen, Lungenentzündung und schweren Lungenschäden (Lungenödem, Verätzung der Lungenbläschen) führen. Weiterhin beobachtet werden Kopfschmerz, Müdigkeit, niedriger Blutdruck, bei fortgeschrittener Vergiftung Blaufärbung der Lippen, Atemnot und Erstickungstod. Verschluckte Salpetersäure führt zu schweren, lebensbedrohlichen Verätzungen der Verdauungsorgane; bereits verdünnte Säure führt zu Gewebeschäden und erheblicher Beeinträchtigung der Verdauungstätigkeit. Symptome sind Übelkeit und blutiges, "kaffeesatzartiges" Erbrechen (Anm.: Bei Verätzungen mit konzentrierter Säure niemals Erbrechen provozieren, da die Speiseröhre sehr empfindlich ist, Gefahr der Perforation-Durchbruch durch die Organwandung).
Beim Kontakt mit Metallen kann sich Wasserstoffgas bilden (Explosionsgefahr!). Salpetersäure ist ein starkes Oxidationsmittel.
Gefährliche Zersetzungsprodukte: Nitrose Gase
Zu vermeidende Bedingungen: Erhitzung
Zu vermeidende Stoffe: Organische, brennbare Stoffe, oxidierbare Stoffe, organische Lösemittel, Alkohole, Ketone, Aldehyde, Anhydride, Amine, Aniline, Nitrile, organische Nitroverbindungen, Hydrazin und Derivate, Acetylide, Metalle und Metallegierungen, Metalloxide, Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Ammoniak, Laugen, Säuren, Hydride, Halogene, Halogenverbindungen, Nichtmetalloxide, Nichtmetall-Halogenide, Nichtmetall-Wasserstoffverbindungen, Nichtmetalle, Phosphide, Nitride, Lithiumsilicid, Wasserstoffperoxid.
Schutzmaßnahmen und Verhaltenshinweise für die Lagerung und den Umgang:
Lagerung: Substanz für Kinder und Unbefugte unzugänglich, in dicht verschlossenen Gefäßen aufbewahren. Vor Sonneneinstrahlung geschützt und an gut belüftetem Ort aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Auf vorschriftsmäßige Kennzeichnung achten. Niemals in für Lebensmittel vorgesehene Behältnisse abfüllen! Atmungsorgane: Einatmen der Dämpfe vermeiden. Absaugung oder/und Atemschutz erforderlich bei Auftreten von Dämpfen und Reduktionsgasen (Stickoxide).Augen: Berührung mit den Augen unbedingt vermeiden. Laborschutzbrille mit Seitenschutz verwenden.
Hände: Geeignete, säurebeständige Schutzhandschuhe erforderlich.
Körper: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Die Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit der Gefahrstoffkonzentration und der gehandhabten Mengen arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte vor dem Gebrauch mit deren Lieferanten abgeklärt bzw. den Handhabungsanweisungen entnommen werden.
Angaben zur Arbeitshygiene: Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugenden Hautschutz verwenden. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.
Verhaltensregeln für den Gefahrfall/Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:
Die durchgeführten Maßnahmen müssen unter Selbstschutz erfolgen!
Schutzmaßnahmen: Dämpfe/Aerosole
nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden. In geschlossenen Räumen für Frischluft
sorgen. Bei Auftreten größerer Dampfmengen Labor räumen.
Reinigungs-/Aufnahmeverfahren: Mit
flüssigkeitsbindendem Material, z.B. Chemizorb (R) aufnehmen. Der Entsorgung zuführen.
Nachreinigen.
Erste-Hilfe-Maßnahmen:
Nach Augenkontakt: Bei Berührung
mit den Augen sofort gründlich mehrere Minuten (mindestens 10 min) mit Wasser bei
geöffnetem Lidspalt und unter Schutz des unverletzten Auges abspülen. Sofort Augenarzt
hinzuziehen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit reichlich Wasser
abwaschen. Abtupfen mit Polyethylenglykol 400. Verunreinigte, getränkte Kleidung
entfernen.
Nach Einatmen: Frischluft. Arzt hinzuziehen.
Hinweise für den Arzt: Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Lungenödemprophylaxe.
Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen (ggf.
mehrere Liter). Erbrechen vermeiden (Perforationsgefahr!). Sofort Arzt hinzuziehen. Keine
Neutralisationsversuche unternehmen.
Gesetzliche und andere Vorschriften:
Für Salpetersäure gelten hinsichtlich der Abgabe an private Endverbraucher die Vorschriften des § 3 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).Merkblätter BG-Chemie | M 014 | Salpetersäure |
M 004 | Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe | |
M 051 | Gefährliche chemische Stoffe | |
Merkblatt HV der gewerblichen Berufsgenossenschaften | ZH1/175 | Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe |
MAK-Wert: 5 mg/m3
Andere nationale Vorschriften: Schweizer Giftklasse (CH): 2 - Sehr giftige Stoffe
Nur für Laborzwecke geprüft.
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Erstellt am 09.10.1999 * Letzte Änderung am 03.11.2000