CAUSTIC C OMIKRON GmbH
Anweisung zur Handhabung (kein Sicherheitsdatenblatt nach EG-Norm)
für Art.-Nr.: 0500/0501/0502

Dieses Merkblatt dient zur Information über die speziellen, stoffspezifischen Gefahren von Salpetersäure. Über die allgemein notwendigen Sicherheitsvorkehrungen beim Umgang mit Säuren informiert die Anweisung zur Handhabung (aetzende Gefahrstoffe, flüssig).

Salpetersäure (25/53/65%)

Summenformel: HNO3 - Molmasse 63,01 g/mol

CAS-Nr. [7697-37-2] * EG-Nr. (EINECS): 231-714-2

[Klare, farblose Flüssigkeiten mit stechendem Geruch. Mischbar mit Wasser. Stark ätzend und reizend.]

D. 1,145 g/cm3 (25%); 1,330 g/cm3 (53%); 1,390 g/cm3 (65%); ca. 1,50 (96%); Sdp. ca. 106 °C (25%), ca. 121 °C (65%), ca. 86 °C (100%)

Gefahren: Salpetersäure verursacht bereits in verdünnter Form, um so mehr in höherer Konzentration, starke Verätzungen von Haut, Schleimhaut und Augen. Die Einwirkung der Säure auf ungeschützte Stellen verursacht schlecht heilende Wunden. Das Abgabegefäß ist daher mit dem Gefahrenhinweis R 35: "Verursacht schwere Verätzungen" versehen. Salpetersäure hinterläßt auf Hautstellen und auf textilen Fasern (z.B. Wolle) dauerhafte gelbe Verfärbungen (sog. Xanthoprotein-Reaktion). Das Einatmen der agressiven Dämpfe kann je nach Einwirkungsdauer zu Bronchialkatarrhen, Lungenentzündung und schweren Lungenschäden (Lungenödem, Verätzung der Lungenbläschen) führen. Weiterhin beobachtet werden Kopfschmerz, Müdigkeit, niedriger Blutdruck, bei fortgeschrittener Vergiftung Blaufärbung der Lippen, Atemnot und Erstickungstod. Verschluckte Salpetersäure führt zu schweren, lebensbedrohlichen Verätzungen der Verdauungsorgane; bereits verdünnte Säure führt zu Gewebeschäden und erheblicher Beeinträchtigung der Verdauungstätigkeit. Symptome sind Übelkeit und blutiges, "kaffeesatzartiges" Erbrechen (Anm.: Bei Verätzungen mit konzentrierter Säure niemals Erbrechen provozieren, da die Speiseröhre sehr empfindlich ist, Gefahr der Perforation-Durchbruch durch die Organwandung).

Beim Kontakt mit Metallen kann sich Wasserstoffgas bilden (Explosionsgefahr!). Salpetersäure ist ein starkes Oxidationsmittel.

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Nitrose Gase

Zu vermeidende Bedingungen: Erhitzung

Zu vermeidende Stoffe: Organische, brennbare Stoffe, oxidierbare Stoffe, organische Lösemittel, Alkohole, Ketone, Aldehyde, Anhydride, Amine, Aniline, Nitrile, organische Nitroverbindungen, Hydrazin und Derivate, Acetylide, Metalle und Metallegierungen, Metalloxide, Alkalimetalle, Erdalkalimetalle, Ammoniak, Laugen, Säuren, Hydride, Halogene, Halogenverbindungen, Nichtmetalloxide, Nichtmetall-Halogenide, Nichtmetall-Wasserstoffverbindungen, Nichtmetalle, Phosphide, Nitride, Lithiumsilicid, Wasserstoffperoxid.

Schutzmaßnahmen und Verhaltenshinweise für die Lagerung und den Umgang:

Lagerung: Substanz für Kinder und Unbefugte unzugänglich, in dicht verschlossenen Gefäßen aufbewahren. Vor Sonneneinstrahlung geschützt und an gut belüftetem Ort aufbewahren. Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Auf vorschriftsmäßige Kennzeichnung achten. Niemals in für Lebensmittel vorgesehene Behältnisse abfüllen!

Atmungsorgane: Einatmen der Dämpfe vermeiden. Absaugung oder/und Atemschutz erforderlich bei Auftreten von Dämpfen und Reduktionsgasen (Stickoxide).

Augen: Berührung mit den Augen unbedingt vermeiden. Laborschutzbrille mit Seitenschutz verwenden.

Hände: Geeignete, säurebeständige Schutzhandschuhe erforderlich.

Körper: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Die Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit der Gefahrstoffkonzentration und der gehandhabten Mengen arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte vor dem Gebrauch mit deren Lieferanten abgeklärt bzw. den Handhabungsanweisungen entnommen werden.

Angaben zur Arbeitshygiene: Kontaminierte Kleidung sofort wechseln. Vorbeugenden Hautschutz verwenden. Nach Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen.

Verhaltensregeln für den Gefahrfall/Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung:

Die durchgeführten Maßnahmen müssen unter Selbstschutz erfolgen!

Schutzmaßnahmen: Dämpfe/Aerosole nicht einatmen. Substanzkontakt vermeiden. In geschlossenen Räumen für Frischluft sorgen. Bei Auftreten größerer Dampfmengen Labor räumen.
Reinigungs-/Aufnahmeverfahren: Mit flüssigkeitsbindendem Material, z.B. Chemizorb (R) aufnehmen. Der Entsorgung zuführen. Nachreinigen.

Umweltschutzmaßnahmen: Nicht in Gewässer oder Kanalisation gelangen lassen.
Zusätzliche Maßnahmen/Unschädlichmachen: Mit verdünnter Natronlauge oder durch Aufwerfen von Kalk, Kalksand oder Soda neutralisieren.
Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich (z.B. Nitrose Gase). Der Stoff selbst ist nicht brennbar. Behälter aus sicherer Entfernung mit Spritzwasser kühlen. Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser verhindern. Geeignete Löschmittel: Wasser, Kohlenstoffdioxid, Schaum.

Erste-Hilfe-Maßnahmen:

Nach Augenkontakt: Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mehrere Minuten (mindestens 10 min) mit Wasser bei geöffnetem Lidspalt und unter Schutz des unverletzten Auges abspülen. Sofort Augenarzt hinzuziehen.
Nach Hautkontakt: Sofort mit reichlich Wasser abwaschen. Abtupfen mit Polyethylenglykol 400. Verunreinigte, getränkte Kleidung entfernen.
Nach Einatmen: Frischluft. Arzt hinzuziehen. Hinweise für den Arzt: Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Lungenödemprophylaxe.
Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen (ggf. mehrere Liter). Erbrechen vermeiden (Perforationsgefahr!). Sofort Arzt hinzuziehen. Keine Neutralisationsversuche unternehmen.

Gesetzliche und andere Vorschriften:

Für Salpetersäure gelten hinsichtlich der Abgabe an private Endverbraucher die Vorschriften des § 3 Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV).
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS-Regelwerk
Gefahrstofftransportvorschriften (Landtransport ADR/RID und GGVS/GGVE Klasse 8, Ziffer und Buchstabe 2b, Salpetersäure mit bis zu 70% reiner Säure, HNO3)
Bezeichnung des Gutes: UN -Nummer 2031 - SALPETERSAEURE
Richtiger technischer Name: NITRIC ACID (25/53/65%)

Wassergefährdungsklasse (D): 1 (schwach wassergefährdende Stoffe, KBwS-Einstufung)
Lagerklasse (VCI): 8 B

Merkblätter BG-Chemie M 014 Salpetersäure
M 004 Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe
M 051 Gefährliche chemische Stoffe
Merkblatt HV der gewerblichen Berufsgenossenschaften ZH1/175 Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe

MAK-Wert: 5 mg/m3

Andere nationale Vorschriften: Schweizer Giftklasse (CH): 2 - Sehr giftige Stoffe

Nur für Laborzwecke geprüft.

OMIKRON GmbH * Marktplatz 5 * 74382 Neckarwestheim


[Index] * [Homepage]

Erstellt am 09.10.1999 * Letzte Änderung am 03.11.2000