Gefahrensymbol C


Ätzend

Ein Stoff oder eine Zubereitung gilt als ätzend, wenn bei Aufbringung auf die gesunde intakte Haut von Versuchstieren nach der in § 2 Abs. 4 ChemPrüfV beschriebenen Prüfmethode für die Hautreizung oder einer gleichwertigen Methode bei mindestens einem Versuchstier die Zerstörung der Haut in ihrer gesamten Dicke hervorgerufen wird oder wenn dieses Ergebnis vorausgesagt werden kann, z.B. bei starken sauren oder alkalischen Reaktionen (nachgewiesener pH-Wert von 2 oder weniger bzw. 11,5 oder mehr; eine alkalische oder saure Reserve ist ebenfalls zu berücksichtigen).

Die Einstufung kann auch aufgrund der Ergebnisse gut validierter in-vitro-Tests erfolgen.


Solche Stoffe und Zubereitungen werden als ätzend eingestuft und mit dem Gefahrensymbol "C" und der Gefahrenbezeichnung "Ätzend" gekennzeichnet.

Handhabung: Dämpfe nicht einatmen und Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.


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Letzte Änderung am 28.01.1999