Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV - Vanillin


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: Vanillin, kristallin, Art.# 100541
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: VANILLIN
1.1.2. Andere Namen: Vanillaldehyd, 4-Hydroxy-3-methoxybenzaldehyd, Methyl-Protocatechualdehyd; engl.: Vanillin pure, 4-hydroxy-3-methoxybenzaldehyde, 3-Methoxy-4-hydroxy-benzaldehyd, Methylprotocatechuic aldehyde, vanillic aldehyde, m-anisaldehyde, 4-hydroxy-; lat. Vanillinum purum cryst.
1.1.3. Summenformel: C8H8O3
1.1.4. Relative Molekülmasse/F.W.: Mr: 152,15 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach § 5 der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081 od. -17081- (P. Rau),
Fax -17465-, e-Mail: cyberchem@t-online.de

2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [121-33-5]
2.1.2. Bezeichnung: Vanillin
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 204-465-2
2.2.2. EG-Index-Nummer: k.A.
3. Mögliche Gefahren
3.1. Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. Xn GESUNDHEITSSCHÄDLICH

Gesundheitsschädlich

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
3.3. HMIS Ratings (Hazardous Materials Identification System), Skala von 0-4
HEALTH 1
FIRE 1
REACTIVITY 1
Gesundheit (akute Wirkung) = 1
Entflammbarkeit = 1
Reaktivität = 1
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, ggf. Atempende, Wärme. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen. Auch an eine Verunreinigung der Schuhe denken und diese ggf. wechseln. Betroffene Hautpartien sofort gründlich mit Wasser und Seife abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Augen (ggf. unter Schutz des nicht betroffenen Auges) bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser mehrere Minuten lang spülen. (Augen-) Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Kohlendioxid, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größerer Brand: Löschmittel bzw. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen (z.B. Wassersprühstrahl, alkoholbeständiger Schaum)
5.2. Besondere Gefahren:
Im Brandfall ist die Entstehung bzw. Freisetzung von Kohlenmonoxid und Kohlendioxid möglich.
Sonstige Hinweise: Beim Aufenthalt im Gefahrenbereich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät/Vollschutzanzug tragen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Substanzkontakt vermeiden. Staubbildung und Einatmen von Stäuben/Aerosolen der Substanz vermeiden. Ungeschützte Personen fernhalten. Für ausreichende Lüftung sorgen. Persönliche Schutzausrütung tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung des Stoffes in die Umwelt ohne vorhergehende Information und ordnungsgemäße Erlaunis der Behörde unterbinden.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Für ausreichende Lüftung sorgen. Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.
Zu beachten: TRGS 201: Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz Sorge tragen.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Kühl und trocken. Vor Licht geschützt. Zwischen +15 und +25 °C.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.
Zusätzliche Hinweise zur Gestaltung technischer Anlagen: Zu verwenden ist ein ordnungsgemäß arbeitender Abzug, der für gefährliche Chemikalien konzipiert ist und eine durchschnittliche Absauggeschwindigkeit von mind. 30 m/min aufweist.
8.2.1. Atemschutz: Staubschutzmaske erforderlich beim Auftreten von Stäuben
8.2.2. Handschutz: Geeignete Schutzhandschuhe
8.2.3. Augenschutz: Dichtschließende Laborschutzbrille
8.2.4. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung (Laborstandard)
Hinweis: Die Chemikalienbeständigkeit der Schutzmittel sollte mit deren Lieferanten abgeklärt werden, um eine optimale Schutzwirkung zu gewährleisten.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest/kristallin oder Pulver
9.2. Farbe: weiß bis crèmefarben
9.3. Geruch: typischer Vanillegeruch
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt/Schmelzbereich: 81-83 °C
9.4.2. Siedepunkt: ca. 154 °C (13 hPa)
285 °C (Normaldruck)
9.5. Flammpunkt: 153 °C (geschlossener Tiegel)
9.6. Zündtemperatur: > 400 °C
9.7. Zersetzungstemperatur: nicht bestimmt.
9.8. Dampfdruck: Bei 65 °C 0,17 hPa
Bei 107°C 1,33 hPa
9.9. Dichte: Bei 20°C 1,06 g/cm3
9.10. Schüttdichte: Bei 20°C ca. 600 kg/m3
9.11. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 25°C ~10 g/l
Ethanol Bei 20°C ~500 g/l
9.12. pH-Wert der wäßrigen Lösung: Bei 20°C 4,3 (10 g/l)
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Starke Erhitzung
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe/Bedingungen: Oxidationsmittel/Lichteinwirkung
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine Angaben vorhanden
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid/Kohlendioxid bei übermäßiger Erhitzung oder Brand
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität: RTECS# YW5775000
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Vanillin
11.1.1. Art Wert species
LD50 1580 mg/kg rat (oral)
LD50 1500 mg/kg rat (subcutaneous)
LD50 3925 mg/kg mouse (oral)
LD50 1400 mg/kg guinea pig (oral)
Lethal concentration > 41700 µg/kg/4 h rat (inhalative)
11.2. Subakute bis chronische Toxizität:
Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die akute und chronische Toxizität dieses Stoffes nicht gänzlich bekannt.
Sonstige Angaben (zur experimentellen Toxikologie):
Im Tierversuch traten mutagene und reproduktionstoxische Effekte auf.
Keine Daten zur Klassifizierung dieses Stoffes hinsichtlich seiner Karzinogenität aus EPA, IARC, NTP, OSHA oder ACGIH verfügbar.
11.3. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Reizwirkung auf Haut und Schleimhäute.
11.2.2. am Auge: Reizwirkung.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Reizwirkung.
11.2.4. nach Verschlucken: Schleimhautirritationen im Mund, Rachen, der Speiseröhre und im Magen-Darm-Trakt. Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
11.4. Sensibilisierung:
Keine sensibilisierende Wirkung bekannt.
12. Angaben zur Ökologie
Wassergefährdungsklasse: schwach wassergefährdend (WGK 1)
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn GESUNDHEITSSCHÄDLICH

Gesundheitsschädlich

15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
S 36 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe tragen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 1 (Selbsteinstufung) schwach wassergefährdend
Hinweise zur Beschäftigungsbeschränkung: Beschäftigungsbeschränkungen für Jugendliche beachten. Gebrauch nur durch chemisch/technisch qualifizierte Personen.
Klassifizierung nach Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV): ---
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse: CH 4
RTECS# YW5775000
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Drucklegung und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

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Stand der Information: 13.03.2005