Sicherheitsdatenblatt

gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Angaben zu den Produkten:

Nr. 100504 Salzsäure chem. rein, Nr. 100505 Salzsäure ACS, Nr. 102835 Salzsäure techn.

1.1. Bezeichnungen

1.1.1. Handelsname: Salzsäure (C = 25% und darüber)

1.1.2. Andere Namen: Chlorwasserstoffsäure; lat. Acidum hydrochloricum, Acidum muriaticum; engl.: hydrochloric acid; frz.: acide clorhidrique

1.1.3. Summenformel: HCl x aq. (Lösung von Chlorwasserstoff in Wasser)

1.1.4. Relative Molekülmasse Mr: 36,46 + aq. [g/mol]

1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133) 17081 * Fax 17465 * e-mail cyberchem@t-online.de

1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:

Anschrift siehe 1.2., Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau

1.4. Notfallauskunft:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081 od. -17081- (P. Rau), Fax 17465, e-Mail: cyberchem@t-online.de

2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

2.1. Chemische Charakterisierung

2.1.1. CAS-Nr.: [7647-01-0]

2.1.2. Bezeichnung: Salzsäure >=25%

2.2. Identifikationsnummer(n)

2.2.1. EINECS-Nummer: 2315957

2.2.2. EG-Index-Nummer: 017-002-01-X

3. Mögliche Gefahren

3.1. Gefahrenbezeichnung:

3.1.1. C Ätzend

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

3.2.1. R 34 Verursacht Verätzungen.

3.2.2. R 37 Reizt die Atmungsorgane.

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Allgemeine Hinweise: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich in frische Luft bringen. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.

4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:

4.2.1. nach Einatmen: Frischluftzufuhr. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Dexamethason-Dosieraerosol (z.B. Auxiloson-Spray) inhalieren lassen (5 Hübe in 10 Minuten). Sofort ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.

4.2.2. nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen. Abtupfen mit Polyethylenglykol 400. Einen Arzt aufsuchen, auch wenn keine unmittelbaren Symptome auftreten.

4.2.3. nach Augenkontakt: Auge (ggf. unter Schutz des unverletzten Auges) bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen und Arzt konsultieren.

4.2.4. nach Verschlucken: Sofort und wiederholt reichlich Wasser nachtrinken lassen, falls vorhanden mit Aktivkohle-Zusatz (3-4 Eßlöffel). Erbrechen möglichst verhindern (Perforationsgefahr). Sofort Arzt hinzuziehen; Magenspülung

4.3. Hinweise für den Arzt: Nach Einatmen Lungenödemprophylaxe.

4.4. Folgende Symptome können auftreten:

Nach Einatmen: Hustenreiz, Atemnot

Nach Verschlucken: Übelkeit, blutiges Erbrechen (kaffeesatzartig)

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Geeignete Löschmittel: Produkt ist nicht brennbar; Maßnahmen auf die Umgebung abstimmen.

5.2. Besondere Gefahren: Bei Metallkontakt kann sich Wasserstoffgas bilden (Explosionsgefahr!).

5.3. Besondere Schutzausrüstung: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.

5.4. Weitere Angaben: Unbeschädigte Behälter mit Wasser kühlen, wenn möglich aus der Gefahrenzone bringen (Erwärmung führt zu Druckanstieg, Berstgefahr!). Freiwerdendes HCl-Gas mit Sprühwasser niederschlagen.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Substanzkontakt vermeiden.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen:

Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in die Kanalisation, Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.

6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Mit flüssigkeitsbindendem Material (Sand, Kieselgur, Säurebinder, Universalbinder, Sägemehl) aufnehmen. Neutralisieren, z.B. mit verd. Natronlauge oder durch Aufwerfen von Kalk, Kalksand oder Soda.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Handhabung:

7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Beim Verdünnen stets Wasser vorlegen und Produkt hineinrühren. Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Vorbeugende Maßnahme: Am Arbeitsplatz Augenwaschflaschen bereitstellen.

7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Vor Hitze schützen (Berstgefahr).

7.2. Lagerung:

7.2.1. Anforderungen an Lagerbehälter und Lagerräume:

Behälter: Dicht verschlossen. Zimmertemperatur. Gut belüftet. Kein Metallkontakt.

Räume: Eindringen in den Boden sicher verhindern. Säurebeständigen Fußboden vorsehen.

7.2.2. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit Natriumhypochlorit lagern.

7.2.3. Lagerklasse nach VCI: 8

7.2.4. VbF-Klassifizierung: entfällt.

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:

8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

8.2. Persönliche Schutzausrüstung:

8.2.1. Atemschutz: Je nach Expositionsdauer Atemfilter oder umluftunabhängiges Atemschutzgerät.

8.2.2. Handschutz: Schutzhandschuhe. Vorbeugender Hautschutz.

8.2.3. Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.

8.2.4. Körperschutz: Säurebeständige Schutzkleidung.

8.3. Bestandteile mit arbeitsplatzbezogenen, zu überwachenden Grenzwerten:

CAS-Nr./Bezeichnung des Stoffes/Konz. in %/Art/Wert/Einheit

7647-01-0/Salzsäure/gleich oder über 25%/100,0/MAK/7 mg m-3 5 ml m-3

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Form: flüssig

9.2. Farbe: farblos

9.3. Geruch: stechend

9.4. Zustandsänderungen: (bei HCl 36%)

9.4.1. Schmelzpunkt -25 °C

9.4.2. Siedepunkt ca. 85 °C

9.5. Flammpunkt: nicht anwendbar.

9.6. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.

9.7. Dampfdruck: bei 20 °C 20 mbar

9.8.1. Dichte: bei 20 °C 1,125 g/cm3 (HCl 25%)

9.8.2. Dichte: bei 20 °C 1,179 g/cm3 (HCl 36%)

9.9. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: Wasser (bei 20 °C) löslich

9.10. pH-Wert: bei 20 °C < 1

9.11. Viskosität (dynam.) bei 15 °C: 1,9 mPa

10. Stabilität und Reaktivität

10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen und Stoffe:

Keine Zersetzung bei bestimmungsgemäßer Verwendung.

Zu vermeiden: Wärme (Es wird Chlorwasserstoffgas freigesetzt).

Zu vermeidende Stoffe: Aluminium, Amine, Carbide, Hydride, Fluor, Alkalimetalle, Metalle, Kaliumpermanganat, starke Laugen, Salze von Halogensauerstoffsäuren, konz. Schwefelsäure, Halbmetall-Wasserstoff-verbindungen, Halbmetalloxide, Aldehyde, Sulfide, Lithiumsilicid, Vinylmethylether.

10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:

Gefährliche Reaktionen: mit Metallen unter Bildung von Wasserstoff. Mit Natriumhypochlorit unter Bildung von Chlor. Mit Sulfiden unter Bildung von Schwefelwasserstoff.

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Chlorwasserstoff, Chlor, Wasserstoff.

10.3. Weitere Angaben:

Ungeeignete Werkstoffe: Metalle, Metallegierungen.

11. Angaben zur Toxikologie

11.1. Akute Toxizität:

Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte der Komponente Salzsäure >=25%

Art - Wert - species (Art der Einwirkung)

11.1.1. LD50 - 3124 ppm (V)/1h - rat (inhalativ)

11.2. Schwangerschaft: (Komponente Chlorwasserstoff): Gruppe C

Spitzenbegrenzung: Kategorie I

11.3. Primäre Reizwirkung:

11.3.1. an der Haut: Ätzende Wirkung auf Haut und Schleimhäute.

11.3.2. am Auge: Starke Ätzwirkung. Erblindungsgefahr!

11.3.3. auf die Atmungsorgane:Nach Einatmen von Dämpfen: Reizerscheinungen an den Atemwegen.

11.3.4. nach Verschlucken: siehe Punkt 11.4.

11.4. Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Bei Verschlucken Schädigung von Mund, Rachen, Speiseröhre und Gastrointestinaltrakt sowie Gefahr der Perforation der Speiseröhre und des Magens.

Nach einer Latenzzeit: Gefahr des Herz-Kreislaufversagens.

12. Angaben zur Ökologie

12.1. Ökotoxische Wirkungen:

12.1.1. Aquatische Toxizität:

Toxisch für Wasserorganismen: schädigende Wirkung durch pH-Verschiebung.

Fischtoxizität: Leuciscus idus LC50 862 mg/l/48h

Für die fischtoxischen Effekte von HCl allgemein gilt: Salzsäure ist ab 25 mg/l tödlich für Fische.

12.2. Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 1 (Listeneinstufung): schwach wassergefährdend. Nicht unneutralisiert bzw. unverdünnt oder in größeren Mengen in das Erdreich, in das Grundwasser, in Gewässer, in die Kanalisation oder in den Vorfluter gelangen lassen.

13. Hinweise zur Entsorgung:

13.1. Empfehlung:

Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.

13.2. Ungereinigte Verpackungen:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

14. Angaben zum Transport

14.1. Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend) und GGVS/GGVE (Inland) Caust_8.gif (479 Byte)

14.1.1. ADR/RID - GGVS/E Klasse: 8 Ätzende Stoffe

14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 5b - Packgruppe: II

14.1.3. Kemler-Zahl: 80

14.1.4. UN-Nummer: 1789

14.1.5. Bezeichnung des Gefahrgutes: Salzsaeure

Ref.: RIDDER/KATHOLING, Gefahrgutverordnung Eisenbahn mit RID (ecomed Verlag), ISBN 3-609-67690-6

14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:

14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 8

14.2.2. Seite: 8174

14.2.3. UN-Nummer: 1789

14.2.4. Verpackungsgruppe: II

14.2.5. EMS-Nummer: 8-03

14.2.6. MFAG: 700

14.2.7. Richtiger technischer Name: Hydrochloric Acid, solution ....%

14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:

14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 8 CORROSIVE

14.3.2. UN/ID-Nummer: 1789

14.3.3. Verpackungsgruppe: II

14.3.4. Richtiger technischer Name: Hydrochloric acid solution

15. Vorschriften:

15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.

15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:

AETZEND

C Ätzend

15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise, risk statements):

34 Verursacht Verätzungen.

37 Reizt die Atmungsorgane.

15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge, safety statements):

1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

15.2. Nationale Vorschriften:

15.2.1. Klassifizierung nach VbF: entfällt

15.2.2. Wassergefährdungsklasse(D): WGK 1 (Listeneinstufung VwVwS, Anh. 2 Chlorwasserstoff) - schwach wassergefährdend

15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

Merkblätter BG-Chemie: M 004 "Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe" - M 051 "Gefährliche chemische Stoffe"

Merkblatt Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften: ZH 1/175 "Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe"

Schweizer Giftklasse: 2 (Sehr giftige Stoffe)

16. Sonstige Angaben

Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienendazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abt. Feinchemikalien.

Erstellt am 23.06.2002 * Letzte Änderung am 19.05.2005

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