Gefahrensymbol O


Brandfördernd

Stoffe und Zubereitungen gelten als brandfördernd, wenn sie in der Regel selbst nicht brennbar sind, aber bei Berührung mit brennbaren Stoffen oder Zubereitungen, überwiegend durch Sauerstoffabgabe, die Brandgefahr und die Heftigkeit eines Brandes beträchtlich erhöhen.

Stoffe und Zubereitungen werden als brandfördernd eingestuft und mit dem Gefahrensymbol "O" und der Gefahrenbezeichnung "Brandfördernd" gekennzeichnet, wenn die Prüfergebnisse mit den in §2 Abs. 4 ChemPrüfV genannten Kriterien übereinstimmen.

Handhabung: Jeglichen Kontakt mit brennbaren Stoffen vermeiden.


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Letzte Änderung am 21.09.1999