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Anwendungsbereich:
alle gesundheitsgefährlichen Stoffe und Zubereitungen
Verwendung:
- obligatorisch für Stoffe und Zubereitungen, die mit R 43 gekennzeichnet sind, es sei denn, sie sind bereits mit
S 36 gekennzeichnet
- empfohlen, wenn es notwendig ist, den Verbraucher auf Gefahren bei
Berührung mit der Haut aufmerksam zu machen, die nicht in den jeweiligen
Gefahrenhinweisen erwähnt werden. Kann auch in außergewöhnlichen Fällen zur Verstärkung solcher Gefahrenhinweise dienen
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