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Spezifikation für Lebensmittelzusatzstoffe
Die nachfolgende Spezifikation dokumentiert die zum Ausstellungszeitpunkt (siehe unten) geführte Qualität der Ware. Wir behalten uns jedoch jederzeit vor, notwendig werdende Spezifikationsänderungen vorzunehmen. Eine einwandfreie Qualität der Produkte gewährleisten wir im Rahmen unserer Verkaufsvereinbarungen.
Das spezifizierte Produkt ist ein Roh- bzw. Ausgangsstoff für die Produktion, für die Verarbeitung oder zum Umpacken. Der Einsatz der von uns bezogenen Stoffe muß in Einklang mit den national bzw. lokal gültigen gesetzlichen Vorschriften erfolgen. Die nachstehenden Angaben befreien den Abnehmer wegen der Fülle möglicher Einflüsse bei Verarbeitung und Anwendung nicht von eigenen Prüfungen und Versuchen (insbesondere in Bezug auf die korrekte Dosierung), und den gewerblichen Abnehmer nicht von der branchenüblichen Wareneingangsprüfung.

Vitamin B1-hydrochlorid - Art.-Nr.: 10-0543

Bezeichnungen für den Stoff: Vitamin-B1-chloridhydrochlorid, Thiaminchlorid-hydrochlorid, Aneurinchlorid-hydrochlorid; lat. Thiamini hydrochloridum, Aneurinum hydrochloricum; engl. thiamine hydrochloride, aneurine hydrochloride
3-[(4-Amino-2-methylpyrimidin-5-yl)methyl]-5-(2-hydroxyethyl)-4-methylthiazoliumchlorid-hydrochlorid
Monographien: Ph.Eur. 5. Ausg., Grundwerk 2005, DAB 10, USP XXVIII, ZVerkV [84]
Prüfvorschrift: Pharmakopoe: Ph.Eur. 5.0 / 0303 (Seite 3471)
Literaturhnweise: Beil. 27,IV,1766; Merck Index 13, 9366; Römpp, Chemielexikon 9. Aufl., S. 4575 (G. Thieme, Stgt. 1995)
CAS-Nr. / EG-Nummer: [67-03-8] / 200-641-8 (EINECS)
Eigenschaften:
Aussehen: weißes, lockeres, feinkristallines Pulver entspr.
Geruch und Geschmack: charakteristisch für die Substanz entspr.
Mischbarkeit: leicht löslich in Wasser, löslich in Glycerol, schwer löslich in Ethanol, praktisch unlöslich in Ether entspr.
Vorgeschlagene Höchstmengen für die Verwendung in Nahrungsergänzungsmitteln (NEM), bezogen auf die Tagesdosis (gem. Bundesinstitut für Risikobewertung) Empfohlene Tageszufuhr für Erwachsene: 1,3 mg (1 mg = 1/1000 g)
Vorschlag für Höchstmenge in NEM: 4 mg

Hinweis: Die beschriebene Substanz entspricht den Vorschriften der deutschen (Lebensmittel-) Zusatzstoff-Verkehrsverordnung [84], Anlage 2, Liste 11. Diese Verordnung stellt die Reinheitsanforderungen auf das jeweils gültige Arzneibuch ab. Es liegt daher ein Hersteller-Analysenzertifikat entsprechend den Anforderungen des Deutschen Arzneibuchs 10/Pharmacopoea Europaea (DAB 10/Ph.Eur. 5.0, Grundwerk 2005) vor, da es für die Reinheitsbeurteilung von Stoffen für die Lebensmitteltechnologie keine umfassenderen deutschen Monographien gibt. Das Produkt ist jedoch nicht für arzneiliche Zwecke bestimmt.

Identitätsprüfung: B/C positiv

B. Etwa 20 mg der Untersuchungssubstanz werden in 10 ml gereinigtem Wasser gelöst. Diese Lösung wird mit 1 ml verdünnter Essigsäure R und 1,6 ml Natriumhydroxid-Lösung (1 mol/l) versetzt und 30 min lang im Wasserbad erhitzt. Nach dem Abkühlen wird die Lösung mit 5 ml verdünnter Natriumhydroxid-Lösung R, 10 ml Kaliumhexacyanoferrat(III)-Lösung R und 10 ml 1-Butanol R versetzt und 2 min lang kräftig geschüttelt. Die alkoholische Schicht zeigt eine intensive hellblaue Fluoreszenz, besonders im ultravioletten Licht bei 365 nm. Die Prüfung wird mit 0,9 ml der Natriumhydroxid-Lösung 1 M und 0,2 g Natriumsulfit R anstelle der 1,6 ml Natriumhydroxid-Lösung 1 M wiederholt. Dabei tritt praktisch keine Fluoreszenz auf.

(Anm.: Die Abkürzung "R" bezieht sich auf die Eigenschaft als Reagenz des Europäischen Arzneibuchs, Ph.Eur.)

C. Die Substanz gibt die Identitätsreaktion a) auf Chlorid (nach 2.3.1 Ph.Eur.).

Reinheitsprüfung (*): entspricht

Parameter Sollwert (Ph.Eur. 5.0) Spezifikation (OMI100543)
Aussehen der Lösung (5% m/Vin dest. Wasser) klar, Färbung begrenzt (G7 oder GG7 ) entspricht
pH-Wert der wäßrigen Lösung (2.2.3) (2,5% m/V) 2.7 bis 3.3 (between) 2.7 bis 3.3 (between)
Verwandte Substanzen (Flüssigchromatographie, 2.2.29) Jede Verunreinigung: jeweils max. 0,4%
Summe aller Verunreinigungen: 1,0%
Spezifizierte Verunreinigungen: A,B,C
entspricht
Sulfat (2.4.13) < 300 ppm < 300 ppm
Schwermetalle (als Pb, 2.4.8) < 20 ppm < 20 ppm
Wasser (2.5.12) < 5,0% < 5,0%
Sulfatasche (2.4.14) < 0,1% < 0,1%

Gehaltsbestimmung (*):

Parameter Sollwert (Ph.Eur. 5.0) Spezifikation (OMI100543)
Gehalt (Perchlorsäuretitration) 98.5 bis 101.5%
(berechnet auf die wasserfreie Substanz)
98.5 bis 101.5% (between)

Die vorstehenden Angaben wurden sorgfältig erhoben und entsprechen unseren besten Kenntnissen. Sie sind als Information über dieses Produkt zu werten und nicht als Eigenschaftszusicherung im Rechtssinne.

Die mit (*) versehenen Qualitätsprüfungen werden im qualifizierten Prüflabor des Produzenten durchgeführt. Die Originalspezifikation liegt vor. Der Unterzeichner bestätigt in diesem Umfang die korrekte Übertragung.

Chargennnummer und Mindesthaltbarkeitsdatum befinden sich auf dem Abgabegebinde.

Stand der Information: 26.01.2007
Version: 5.1
Vorgängerversion vom: 09.10.2003
Interne Prüfziffer: 22057
Zeichen: P. Rau

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