Wichtige Information


Als Spezialanbieter von Laborchemikalien für wissenschaftlichen Bedarf und Schulungszwecke verfügen wir über ein breites Liefersortiment. Hierunter befinden sich auch Stoffe, die von der nunmehr in nationales Recht umgesetzten Verordnung (EWG) Nr. 3677/90 des Rates der Europäischen Gemeinschaften (über Maßnahmen gegen die Abzweigung bestimmter Stoffe zur unerlaubten Herstellung von Suchtstoffen und psychotropen Stoffen, ABl. EG Nr. L 357, S.1) erfaßt sind. Nationale Rechtsgrundlage ist das Grundstoffüberwachungsgesetz vom 07.10.1994 (GÜG).

Die Stoffe werden hierbei in folgende Kategorien unterteilt:

KATEGORIE 1

Stoff KN-Code Hinweis
Ephedrin 2939 40 10 (nicht geführt)
Ergometrin 2939 60 10 (nicht geführt)
Ergotamin 2939 60 30 (nicht geführt)
Lysergsäure 2939 60 50 (nicht geführt)
1-Phenyl-2-propanon (Phenylaceton) 2914 30 10
Norephedrin (Phenylpropanolamin) ex 2939 49 00 (nicht geführt)
Pseudoephedrin 2939 40 30 (nicht geführt)
N-Acetylanthranilsäure
(2-Acetamidobenzoesäure)
2924 29 50 (nicht geführt)
3,4-Methylenodioxiphenylpropan-2-on 2932 90 77 (nicht geführt)
Isosafrol (cis + trans) 2932 90 73 (nicht geführt)
Piperonal (Heliotropin) 2932 90 75
Safrol
(einschl. safrolhaltige Öle:
Fenchelholzöl, Sassafrasöl)
2932 90 71

Die Einstufung umfaßt auch die Salze der in dieser Kategorie aufgeführten Stoffe, soweit das Bestehen solcher Salze möglich ist.

Für Herstellung oder Verwendung der Stoffe der Kategorie 1 ist eine Genehmigung erforderlich. Die Abgabe an Privatpersonen oder nicht autorisierte Betriebe ist damit ausgeschlossen.

KATEGORIE 2

Stoff KN-Code
Essigsäureanhydrid 2915 24 00
Anthranilsäure 2922 49 50
Phenylessigsäure 2916 33 00
Piperidin 2933 39 30
Kaliumpermanganat 2841 61 00

Auch hier umfaßt die Einstufung auch die Salze der in dieser Kategorie aufgeführten Stoffe, soweit das Bestehen solcher Salze möglich ist.

Alle Vorgänge im Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen der erfaßten Stoffe der Kategorien 1 und 2 sind ordnungsgemäß zu dokumentieren. Die Unterlagen müssen außerdem eine schriftliche Erklärung des Kunden enthalten, aus der der spezifische Gebrauch der Stoffe ersichtlich ist.


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Letzte Änderung des Dokuments am 26.03.2004