Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: Orotsäure wasserfrei, reinst - OMIKRON Art. #900130
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Orotsäure wasserfrei
1.1.2. Andere Namen:

Vitamin B 13, 2,6-Dihydroxy-pyrimidin-4-carbonsäure, 1,2,3,6-Tetrahydro-2,6-dioxo-4-pyrimidincarbonsäure, 2,6-Dioxo-1,2,3,6-Tetrahydro-pyrimidin-4-carbonsäure, Uracil-6-carbonsäure, 6-Carboxy-uracil, Molkensäure; engl. Orotic acid anhydrous, extra pure, Animal galactose factor; frz. Acide orotique très pur; ital., span. Acido orotico; lat. Acidum oroticum anhydricum purissimum

1.1.3. Summenformel: C5H4N2O4
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr: 156,1 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim

Qualitätskontrolle und Labor
Tel. (07133) 17081 oder -17081-
Fax (07133) 17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [65-86-1]
2.1.2. Bezeichnung: Orotsäure wasserfrei
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 200-619-8
2.2.2. EG-Index-Nummer: k.A.
2.2.3. Beilstein-Registry-Nummer (BRN): 383901
3. Mögliche Gefahren
Gefahrenbezeichnung:
Xn Gesundheitsschädlich gesundheitsschädlich
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen (Partikel, Stäube): Reichlich Frischluftzufuhr und sicherheitshalber Arzt aufzuchen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen.
Mit fließendem Wasser abwaschen. Bei andauernder Hautreizung Arzt aufsuchen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffenes Auge bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden oder Schmerzen Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Mund ausspülen und Wasser nachtrinken. Sofort Arzt aufsuchen. Vom Auslösen von Erbrechen durch den Laien ist im Allgemeinen abzuraten.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Kohlendyixid, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. Größeren Brand mit Wassersprühstrshl oder alkoholbeatändigem Schaum bekämpfen.
5.2. Besondere Schutzausrüstung:
Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen. Vor Feuchtigkeit schützen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: keine besonderen Maßnahmen erforderlich.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen. Trocken. Lagertemperatur: kühl aufbewahren. Getrennt von Lebensmitteln lagern.
8. Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen.
8.2. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen:
8.2.1. Atemschutz: erforderlich bei Auftreten von Stäuben
8.2.2. Handschutz: Schutzhandschuhe (Laborstandard) empfohlen
8.2.3. Augenschutz: Laborschutzbrille brille.gif (1990 Byte)
8.2.4. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest, Pulver
9.2. Farbe: weiß
9.3. Geruch: geruchlos
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt: 348 - 350 °C
9.4.2 Siedepunkt: nicht verfügbar
9.5. Zersetzungstemperatur: nicht verfügbar
9.6. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C schwer löslich
Natronlauge 1M Bei 20°C löslich
9.7. pH-Wert der filtrierten 1%-igen Suspension Bei 20°C 2,2 - 3,0
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Thermische Belastung.
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Oxidationsmittel
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine Angaben vorhanden.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: keine Angaben vorhanden.
11. Angaben zur Toxikologie
Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Orotsäure:
Art Wert species
LD50 2000 mg/kg mouse (oral)
LD50 841 mg/kg mouse (intraperitoneal)
LD50 700 mg/kg mouse (i.v.)
Weitere toxikologische Hinweise: Eine Beschreibung der toxischen Symptome liegt und nicht vor.
Das Produkt ist mit der beim Umgang mit Chemikalien üblichen und notwendigen Vorsicht zu handhaben.
Primäre Reizwirkung:
an der Haut leichte Reizungen
am Augen leichte Reizungen
nach Einatmen leichte Reizungen
Zusätzliche toxikologische Hinweise: Gesundheitsschädlich.
12. Angaben zur Ökologie
Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Stoffes liegen uns nicht vor. Die Substanz ist im Allgemeinen nicht wassergefährdend.
Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. Produkt nicht in die Umwelt gelangen lassen.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien/GefStoffV:
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn Gesundheitsschädlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
R 22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
S 2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
S 22 Staub nicht einatmen.
S 24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: im Allgemeinen nicht wassergefährdend
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse (CH): nicht eingestuft
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung Feinchemikalien.

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Stand der Information: 25.05.2004