GESUNDHEITSSCHÄDLICH OMIKRON GmbH
Anweisung zur Handhabung (kein Sicherheitsdatenblatt nach EG-Norm)
für die Art.-Nr.: 6871 Hexachlorethan (Perchlorethan)

Hexachlorethan

Summenformel: C2Cl6 * Molmasse  236,74 g/mol

CAS-Nr. [67-72-1] * EINECS-Nr.: 200-666-4 * UN 2810 - 6.1/25b

[Rhombische Kristalle bzw. weißes, sublimierbares Kristallpulver mit charakteristischem, campherartigem Geruch; nahezu unlöslich in Wasser]

Gefahren: Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. Irreversibler Schaden möglich.

Die Substanz kann nach Aufnahme durch Einatmen (Inhalation), über die Haut (Resorption) oder durch Verschlucken Gesundheitsschäden verursachen. Bei Aufnahme entsprechend großer Mengen kann der Gefahrstoff (selbst bei kurzzeitiger Einwirkung) zu Bewußtlosigkeit führen. Bei wiederholter oder längerdauernder Aufnahme sind schädliche Wirkungen auf Leber und Nieren zu erwarten.

Beim Auftreten von Konzentrationen, die deutlich über dem Arbeitsplatzgrenzwert liegen, sind auch Schädigungen des zentralen Nervensystems, Ausbildung von Tremor (Bewegungsstörung, "Zittern") und Koordinationsstörungen möglich.. Der Stoff ist möglicherweise krebserzeugend für den Menschen.

Zu vermeidende Stoffe: Metalle (insbesondere in Pulverform, wie Zink- oder Aluminiumpulver), Alkalimetalle. Hexachlorethan greift Eisenoberflächen in Gegenwart von Feuchtigkeit an. Kein Kontakt mit Metallen, starken Oxidationsmitteln und starken Basen.

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Beim Erhitzen über 300 °C können entstehen: Chlorwasserstoff (stark ätzend); Phosgen (hochgiftig). Bei Verbrennung können Dioxine entstehen!

Umwelttoxizität: Schädlich für die Umwelt. Toxisch für Wasserorganismen. Gefahr für das Trinkwasser. Meeresschadstoff.

WGK 3 (stark wassergefährdend).

Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln für die Lagerung und den Umgang:

Substanz trocken und dicht verschlossen aufbewahren. Nicht zusammen mit Metallpulvern, brandfördernden Stoffen und starken Basen lagern. Getrennt von Lebens- oder Futtermitteln aufbewahren. Vor Hitze schützen. Kein offenes Feuer, heiße Gegenstände oder Schweißarbeiten in der Umgebung.

Atmungsorgane: Gute Entlüftungsmaßnahmen. Atemschutz erforderlich beim Auftreten von Stäuben, Aerosolen oder Dämpfen. ACHTUNG: Der Geruch warnt nur unzureichend vor der Überschreitung der Arbeitsplatzgrenzwerte!

Augen: Laborschutzbrille mit Seitenschutz verwenden.

Hände: Schutzhandschuhe (nur als kurzzeitiger Staub- und Spritzschutz geeignet)

Körper: Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. Während der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen. Strenges Alkoholverbot.

Schutzausrüstung!

Schutzausrüstung!

Verhaltensregeln für den Gefahr- und Brandfall (Notfalltelefon 112):

Schutzmaßnahmen: Einatmen von Stäuben, Dämpfen und Aerosolen vermeiden. Notfall- und Reinigungsarbeiten unbedingt unter Personenschutz vornehmen. Beschmutzte Kleidung ausziehen. Kontaminierte Materialien bzw. Textilien fachgerecht entsorgen.

Reinigungsverfahren: Verschüttete Substanz in Behältern sammeln. Sofern notwendig, Material zuvor anfeuchten, um die Bildung atembarer Stäube zu verhindern. Auch Reste sorgsam aufnehmen. Sammelbehälter kennzeichnen und an sicheren Ort bringen. Nicht in die Kanalisation oder in Oberflächengewässer gelangen lassen. Nicht in die Umwelt gelangen lassen.

Geeignete Löschmittel: Auf Umgebung abstimmen.

Hexachlorethan ist selbst nicht brennbar, kann aber im Brandfall hochgiftige Gase freisetzen. Feuerwehr über chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen informieren.

Erste-Hilfe-Maßnahmen:

Nach Augenkontakt: Einige Minuten bei geöffnetem Lidspalt unter fließendem Wasser ausspülen. Augenarzt konsultieren.

Nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen oder duschen. Verunreinigte Kleidung entfernen. Arzt konsultieren. Resorptionsgefahr!

Nach Einatmen: Frischluft, Ruhe. Ärztliche Behandlung veranlassen.

Nach Verschlucken: Mund ausspülen. Medizinische Aktivkohle in Wasser zu trinken geben. Arzt hinzuziehen.

Nach Kleidungskontakt: Verunreinigte Kleidung entfernen

Gesetzliche Vorschriften:

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und TRGS-Regelwerk; Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Nur für Laborzwecke geprüft.

Haftungsausschluß:

Anwendung, Verwendung, Verarbeitung und Lagerung der bezogenen Produkte liegen ausschließlich in Ihrem Verantwortungsbereich. Unsere anwendungstechnische Beratung befreit Sie nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke bzw. auf die gesetzliche Zulässigkeit der Verwendung. Jegliche Haftung für Schäden, Folgeschäden oder Verluste, die beim Umgang mit den hierin beschriebenen Stoffen oder Zubereitungen entstehen, ist ausgeschlossen.

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Letzte Änderung am 24.12.1999