Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 14 GefStoffV / Material Safety Data Sheet Chloralose


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt:
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: a-D-gluco-Chloralose
(predominantly a, remainder b)
1.1.2. Andere Namen: Anhydroglucochloral, Alphachloralose, Chloralose,
1,2-O-(2,2,2-Trichloroethylidene)-a-D-glucofuranose
1.1.3. Summenformel: C8H11Cl3O6
1.1.4. Relative Molekülmasse: Mr: 309,53 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Bundeseinheitlicher Giftnotruf: Vorwahl + 19240
OMIKRON GmbH
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133)17081 od. -17081-
Fax (07133)17465

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [15879-93-3]
2.1.2. Bezeichnung: Alphachloralose
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 240-016-7
2.2.2. EG-Index-Nummer: ---
3. Mögliche Gefahren
3.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung:
3.1.1. Xn GESUNDHEITSSCHÄDLICH Gesundheitsschädlich
3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Betroffene Person(en) sofort an die frische Luft bringen. Bei Atemstillstand sofort künstliche Beatmung durchführen. Bei Atembeschwerden Sauerstoff geben. Arzt rufen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung und Schuhe entfernen. Mehrere Minuten lang mit reichlich Wasser abwaschen. Bei Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffene(s) Auge(n) bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten lang mit reichlich fließendem Wasser spülen. Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Bei erhaltenem Bewußtsein: Mund mit reichlich Wasser ausspülen. Sofort Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
geeigneter Schaum, Trockenlöschmittel, Kohlendioxid
5.2. Besondere Gefahren:
Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Brandgase und giftiger Dämpfe möglich.
5.3. Spezielle Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung/sonstige Hinweise:
Aufenthalt im Gefahrenbereich nur mit geeigneter Chemieschutzkleidung und umluftunabhängigem Atemschutzgerät. Haut- und Augenkontakt vermeiden.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Betroffenen Laborbereich evakuieren. Substanzkontakt unbedingt vermeiden. Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden. Atemschutzgerät, Gummischuhe und starke Gummihandschuhe tragen.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen.
6.3. Verfahren zur Reinigung / Aufnahme:
In einen Kunststoffbeutel aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Sorgfältig nachreinigen und lüften.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Verschütten sowie längere oder wiederholte Exposition vermeiden. Staub nicht einatmen. Berührung mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden.
Für gute Belüftung/Absaugung am Arbeitsplatz sorgen.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Von brandfördernden Stoffen fernhalten.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter (Lagertemperatur zwischen +15 bis +25 °C): Dicht verschlossen halten. Trocken. An gut belüftetem Ort. Von Zünd- und Wärmequellen fernhalten.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Vorbeugender Hautschutz wird empfohlen. Notdusche und Augendusche bereithalten. Absaugung nötig.
8.2. Persönliche Schutzausrüstung:
8.3.1. Atemschutz: Bauartzugelassene Atemschutzmaske
8.3.2. Handschutz: geeignete, chemikalienresistente Schutzhandschuhe erforderlich
8.3.3. Augenschutz: Laborschutzbrille erforderlich
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest (Pulver oder nadelförmige Kristalle)
9.2. Farbe: weiß
9.3. Zustandsänderungen:
9.3.1. Schmelzpunkt 187 °C (Lit.)
9.3.2. Siedepunkt nicht verfügbar
9.4. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 15°C 4 g/L
Ether, Eisessig Bei 20°C löslich
9.5. pH-Wert: Bei 20°C nicht verfügbar
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Starke Erhitzung
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Starke Oxidationsmittel, starke Säuren, starke Basen
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine Angaben
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Kohlenmonoxid, Kohlendioxid, Chlorwasserstoff
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität:
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs:
11.1.1. Art Wert species / Aufnahmeweg
LD50 400 mg/kg rat (oral)
LD50 200 mg/kg mouse (oral)
LD50 175 mg/kg mouse (intraperitoneal)
Einwirkung verursacht: Beeinträchtigung des Zentralnervensystems, narkotische Wirkung, Krämpfe. Anhaltende Exposition kann verursachen: Bindehautentzündung. Nach unserer Kenntnis sind die chemischen, physikalischen und toxikologischen Eigenschaften des Stoffes nicht umfassend untersucht worden.
11.2. Subakute bis chronische Toxizität:
Tierversuch: Maus. Aufnahmeweg: Subcutan. Resultate: Tumorerzeugend
Das tumorerzeugende Potential ist nach RTECS Kriterien fraglich. Lungen, Thorax oder Atmung: Tumore. Blut: Tumore
11.3. Weitere toxikologische Hinweise bei Exposition:
11.3.1. an der Haut: Kann Hautreizungen erzeugen. Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein.
11.3.2. am Auge: Kann die Augen reizen.
11.3.3. auf die Atmungsorgane: Gesundheitsschädlich beim Einatmen. Der Stoff kann die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen.
11.3.4. nach Verschlucken bzw. bei systemischer Aufnahme: Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. Zielorgane: Zentralnervensystem.
12. Angaben zur Ökologie
keine Angaben vorhanden.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
14.1. Landtransport
Inland GGVS/GGVE
grenzüberschreitend ADR/RID
Nicht den Transportvorschriften unterstellt.
14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:
Non-hazardous for sea transport.
14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:
Non-hazardous for air transport.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
Xn Gesundheitsschädlich
15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
R 20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken.
15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
24/25 Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.
26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
28.3 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel Seifenwasser
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: keine Angaben vorhanden.
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse: CH 3
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.
Abschlußklausel: Nur für den Gebrauch zu wissenschaftlichen Forschungs-, Entwicklungs- (sog. R&D-), Schulungs- und Analysenzwecken. Nicht als Heilmittel, nicht zur Verwendung als Haushalts- oder Agrarchemikalie oder zu anderen Verwendungszwecken.

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Stand der Information: 02.03.2004

Literaturhinweise:

Beil. 19,IV,4906

Römpp Chemielexikon, 9. Auflage, S. 694 (G. Thieme Verlag, Stuttgart 1995)

Silverman, J. and Muir, W.W., Lab. Animal Sci. 43, 210 (1993)