Sicherheitsdatenblatt Natriumchlorat

gemäß 91/155/EWG

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Angaben zum Produkt Nr. 100667 Natriumchlorat krist. reinst

1.1. Bezeichnungen

1.1.1. Handelsname: Natriumchlorat

1.1.2. Andere Namen: "Chlorsaures Natrium"; lat.: Natrium chloricum (Vorsicht, Verwechslungsgefahr mit Natriumchlorid!), Natrii chloras; engl.: sodium chlorate; frz.: chlorate de sodium; ital.: sodio clorato

1.1.3. Summenformel: NaClO3

1.1.4. Relative Molekülmasse Mr: 106,46 g/mol

1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081, Fax 17465, e-mail

1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:

Anschrift siehe 1.2., Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau

1.4. Notfallauskunft:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081 od. -17081- (P. Rau), Fax 17465, e-Mail: cyberchem@t-online.de

2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

2.1. Chemische Charakterisierung

2.1.1. CAS-Nr.: [7775-09-9]

2.1.2. Bezeichnung: Natriumchlorat

2.2. Identifikationsnummer(n)

2.2.1. EINECS-Nummer: 2318874

2.2.2. EG-Index-Nummer: 017-005-00-9

3. Mögliche Gefahren

3.1. Gefahrenbezeichnungen:

3.1.1. Xn Gesundheitsschädlich

3.1.2. O Brandfördernd

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

3.2.1. R 9 - Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen

3.2.2. R 20/22 - Gesundheitsschädlich beim Verschlucken

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen.

4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:

4.2.1. nach Einatmen: Frischluft, gegebenenfalls Atemspende oder Gerätebeatmung.

4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen. Mit viel Wasser abwaschen.

4.2.3. nach Augenkontakt: Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen.

4.2.4. nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen, dann Milch. Erbrechen auslösen. Atemwege freihalten, Arzt hinzuziehen.

4.3. Hinweise für den Arzt: Magenspülung.

4.4. Folgende Symptome können auftreten:

Nach Verschlucken: Übelkeit, Erbrechen, Schmerzen, Durchfall, Cyanose, Kollaps, Krämpfe, Atemstillstand, Tod.

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

5.1. Geeignete Löschmittel: Kohlendioxid, Wasser, Schaum. Nicht zu verwendende Löschmittel: Metallbrandpulver, Pulver.

5.2. Besondere Gefahren: Brandfördernd. Brennbare Stoffe fernhalten. Schlag und Reibung vermeiden.

5.3. Weitere Angaben: Die Substanz selbst ist nicht brennbar, jedoch bei Kontakt oder in Mischung mit brennbaren Stoffen sowie bei Zersetzung explosionsgefährlich. Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Zersetzungsprodukte möglich.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen:

Nicht in die Kanalisation, Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.

6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Für ausreichende Lüftung sorgen. Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Nachreinigen.

Die oben angegebenen Hinweise sollen dazu beitragen, bei einem Unfall, bei einem Leckschaden oder beim Verschütten von Chemikalien den Gefahrenherd umgehend zu beseitigen. Der Schutz der Gesundheit der beteiligten Menschen und deren Unversehrtheit hat dabei Vorrang vor dem Umweltschutz. Im Not- und Zweifelsfall (aber nur dann!) ist es demzufolge besser, Chemikalien z.B. einfach mit Wasser wegzuspülen, bevor ein Mensch Schaden nimmt, als langwierig zu entsorgen. Die elementaren Schutzmaßnahmen (Tragen geeigneter Schutzkleidung, Benutzung von Schutzhandschuhen, Gummistiefeln und Schutzbrille) sind natürlich in jedem Fall zu treffen.

Behälter, in denen Gefahrstoffe nach einer unbeabsichtigten Freisetzung gesammelt werden, müssen sofort und möglichst genau beschriftet werden.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Handhabung:

7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Gute Entstaubung. Für gute Belüftung/Absaugung sorgen.

7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.

7.2. Lagerung:

7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter:

Dicht verschlossen. Trocken. Zimmertemperatur. Gut belüftet.

7.2.2. Zusammenlagerungshinweise: TRGS 515 "Lagern brandfördernder Stoffe ..." beachten.

7.2.3. Lagerklasse nach VCI: 5.1.

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:

8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

8.2. Persönliche Schutzausrüstung:

8.2.1. Atemschutz: Staubschutzmaske beim Auftreten von Stäuben.

8.2.2. Handschutz: Chemikalienresistente Schutzhandschuhe. Aufgrund fehlender Tests kann keine weitergehende Empfehlung zum Handschuhmaterial für das Produkt nicht abgegeben werden. Die genaue Durchbruchzeit ist beim Schutzhandschuhhersteller zu erfahren und einzuhalten.

8.2.3. Augenschutz: Schutzbrille, bei explosionsgefährdeten Arbeiten Gesichtsvollschutz, ggf. zusätzlich Explosionsschutzschild vor der Apparatur.

8.2.4. Körperschutz: Geeignete Laborschutzkleidung.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Form: kristallines Pulver

9.2. Farbe: farblos

9.3. Geruch: geruchlos

9.4. Zustandsänderungen:

9.4.1. Schmelzpunkt: 255 °C

9.4.2. Siedepunkt: 300 °C

9.5. Flammpunkt: nicht anwendbar.

9.6. Zersetzungstemperatur: 265-300 °C

9.7. Explosionsgefahr: Explosionsgefahr mit brennbaren Stoffen (vgl. Punkt 10)

9.8. Dampfdruck: bei 20 °C - 0 mbar

9.9. Dichte: bei 20 °C - 2,49 g/cm3

9.10. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: Wasser bei 20 °C: 1000 g/L - Ethanol bei 20 °C: 7,7 g/L

9.11. pH-Wert: bei 20 °C: 5 bis 7 (Konz. 50 g/l)

10. Stabilität und Reaktivität

10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:

10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Thermische Belastung

10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: Explosionsgefahr mit organischen, brennbaren Stoffen; Metallen in Pulverform; Sulfiden; Kohlenwasserstoffen; Ammoniumverbindungen, organische Nitroverbindungen, Reduktionsmitteln, Phosphor, Hydriden, Fluor, Alkalimetallen, Cyaniden, Schwefel, Schwefelsäure, Alkoholen u.v.a.

10.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: Chlorverbindungen, Sauerstoff. Bei Brand: Chlor, Chloroxide

11. Angaben zur Toxikologie

11.1. Akute Toxizität:

Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs Natriumchlorat (Art Wert species)

11.1.1. LD50 1200 mg/kg - rat (oral)
11.1.2.
LC50 >28 mg/l/1 h - rat (inhalativ)
11.1.3. LD50 > 10000 mg/kg - rabbit (dermal)

11.2. Subakute bis chronische Toxizität:

Sensibilisierungstest (Meerschweinchen): positiv
Nicht kanzerogen im Tierversuch.
Zur Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit liegen noch keine Daten vor.

11.3. Primäre Reizwirkung:

11.2.1. an der Haut: Reizend.
11.2.2. am Auge: Reizwirkung.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Schleimhautreizungen. Husten, Atemnot.
11.2.4. nach Verschlucken: Reizungen im Mund, Rachen, Speiseröhre, Magen-Darmtrakt. Je nach Substanzmenge Übelkeit, Erbrechen, Schmerzen, Durchfall, Cyanose, Kollaps, Krämpfe, Atemstillstand, Tod.

Systemische Wirkungen: Methämoglobinämie.

12. Angaben zur Ökologie

12.1. Ökotoxische Wirkungen:

12.1.1. Aquatische Toxizität:

Algentoxizität: Scenedesmus quadricauda IC5 3,8 mg/l
Daphnientoxizität: Daphnia magna EC501093 mg/l /24 h
Fischtoxizität: Onchorhychis mykiss LC50 1750 mg/l/96 h - Pimephales promelas 13500 mg/l/96h

12.2. Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 2 (Listeneinstufung): wassergefährdend

Nicht in das Grundwasser, in Gewässer oder in die Kanalisation gelangen lassen. Trinkwassergefährdung bereits beim Auslaufen geringer Mengen in den Untergrund.

12.3. Sonstiges: Stark herbizide Wirkung.

13. Hinweise zur Entsorgung:

13.1. Empfehlung:

Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.

13.2. Ungereinigte Verpackungen:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

14. Angaben zum Transport

14.1. Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend) und GGVS/GGVE (Inland)

14.1.1. ADR/RID - GGVS/E Klasse: 5.1 Entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe

14.1.2. Ziffer und Buchstabe: 11b

14.1.3. Packgruppe: II

14.1.4. Kemler-Zahl: 50

14.1.5. UN-Nummer: 1495

14.1.6. Bezeichnung des Gefahrgutes: Natriumchlorat

14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:

14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 5.1

14.2.2. UN-Nummer: 1495

14.2.3. Verpackungsgruppe: II

14.2.4. EMS-Nummer: F-H,S-Q

14.2.5. Richtiger technischer Name: Sodium chlorate OXIDIZING AGENT

14.3. Lufttransport ICAO-TI und IATA-DGR:

14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 5.1

14.3.2. UN/ID-Nummer: 1495

14.3.3. Verpackungsgruppe: II

14.3.4. Label: 5.1

14.3.5. Richtiger technischer Name: SODIUM CHLORATE

15. Vorschriften:

15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:

Das Produkt ist nach den EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.

15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:

Xn Gesundheitsschädlich

O Brandfördernd

15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):

20/22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.
9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbaren Stoffen

15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten.
17 Von brennbaren Stoffen fernhalten
46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen.

15.2. Nationale Vorschriften:

15.2.1. Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (KBwS-Einstufung) - wassergefährdend
15.2.2. Lagerklasse VCI: 5.1A

15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen in den jeweils geltenden Fassungen

(Diese Auflistung dient der Information und erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit!)

15.3.1. TRGS (Techn. Regel Gefahrstoffe) 515 "Lagern brandfördernder Stoffe ..."
15.3.2. Merkblatt BG-Chemie M 051 "Gefährliche chemische Stoffe"
15.3.3. Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV) und Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
15.3.4. Sprengstoffgesetz. Sprengstoffrechtliche Vorschriften 1970/96 (z.B. Bethge/Meurers, Heymanns V.)
15.3.5. Weitere Vorschriften: Chemikaliengesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz, Mutterschutzgesetz, Heimarbeitsgesetz

16. Sonstige Angaben

Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH und die Fußnote am Schluß der folgenden Informationen.

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Letzte Änderung am 23.04.2004 * Grund der Änderung: Allgemeine Überarbeitung * Ersetzt Ausgabe vom: 21.04.2004

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