Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV - L-Cystein (Aminosäure)
1. | Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung | |||||||||||||||
Angaben zu dem Produkt: L-Cystein, reinst - OMIKRON Art. #100615 | ||||||||||||||||
Verwendung: | Rohstoff für die Produktion, zur Verarbeitung (in Aroma-, Kosmetik- und diätetischen Lebensmittelpräparaten) oder zum Umpacken. Für die Biochemie und für wissenschaftliche Zwecke. | |||||||||||||||
1.1. | Bezeichnungen | |||||||||||||||
1.1.1. | Handelsname: | L-Cystein | ||||||||||||||
1.1.2. | Andere Namen: | (R)-2-Amino-3-mercaptopropionsäure, a-Amino-b-mercapto-propionsäure, Kurzzeichen Cys oder C; engl. L-Cysteine free base |
||||||||||||||
1.1.3. | Summenformel (Hill): | C3H7NO3S | ||||||||||||||
1.1.4. | Relative Molekülmasse: | Mr: 121,16 g/mol | ||||||||||||||
1.2. | Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes: | |||||||||||||||
OMIKRON GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim |
Tel.
(07133)17081 Fax (07133)17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
|||||||||||||||
1.3. | Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich: | |||||||||||||||
Anschrift siehe
Punkt 1.2. Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau |
||||||||||||||||
1.4. | Notfallauskunft: Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112 |
|||||||||||||||
OMIKRON
GmbH Marktplatz 5 74382 Neckarwestheim Qualitätskontrolle und Labor |
Tel. (07133)
17081 oder -17081- Fax (07133) 17465 e-Mail: cyberchem@t-online.de |
|||||||||||||||
2. | Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen | |||||||||||||||
2.1. | Chemische Charakterisierung | |||||||||||||||
2.1.1. | CAS-Nr.: | [52-90-4] | ||||||||||||||
2.1.2. | Bezeichnung: | L-Cystein (freie Base) | ||||||||||||||
2.2. | Identifikationsnummer(n) | |||||||||||||||
2.2.1. | EINECS-Nummer: | 200-158-2 | ||||||||||||||
2.2.2. | EG-Index-Nummer: | k.A. | ||||||||||||||
2.2.3. | Beilstein-Registry-Nummer (BRN): | 1721408 | ||||||||||||||
3. | Mögliche Gefahren | |||||||||||||||
Gefahrenbezeichnung: | ||||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | |||||||||||||||
Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt: | ||||||||||||||||
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken | |||||||||||||||
4. | Erste-Hilfe-Maßnahmen | |||||||||||||||
4.1. | Allgemeine Hinweise: | |||||||||||||||
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. | ||||||||||||||||
4.2. | Maßnahmen bei Körperkontakt: | |||||||||||||||
4.2.1. | nach Einatmen (Partikel, Stäube): | Reichlich Frischluftzufuhr. | ||||||||||||||
4.2.2. | nach Hautkontakt: | Kontaminierte Kleidung entfernen. Mit reichlich fließendem Wasser abwaschen. | ||||||||||||||
4.2.3. | nach Augenkontakt: | Betroffenes Auge bei
geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden
oder Schmerzen Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben. |
||||||||||||||
4.2.4. | nach Verschlucken: | Mund ausspülen und viel Wasser trinken lassen. Erbrechen auslösen, Arzt hinzuziehen. | ||||||||||||||
5. | Maßnahmen zur Brandbekämpfung | |||||||||||||||
5.1. | Geeignete Löschmittel: | |||||||||||||||
Kohlendioxid (CO2), Schaum, Löschpulver oder Wassersprühstrahl. | ||||||||||||||||
5.2. | Besondere Gefahren: | |||||||||||||||
Brennbar. Im Brandfall ist die Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Im Brandfall können entstehen: Schwefeloxide, Stickstoffoxide. Besondere Hinweise: Entweichende Dämpfe mit Wasser niederschlagen. Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden. | ||||||||||||||||
5.3. | Besondere Schutzausrüstung: | |||||||||||||||
Bei Aufenthalt im Gefahrenbereich umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. | ||||||||||||||||
6. | Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung | |||||||||||||||
6.1 | Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen: | |||||||||||||||
Staubbildung und Einatmen von Stäuben vermeiden. | ||||||||||||||||
6.2. | Umweltschutzmaßnahmen: | |||||||||||||||
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. | ||||||||||||||||
6.3. | Verfahren zur Reinigung/Aufnahme: | |||||||||||||||
Trocken aufnehmen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale sorgfältig nachreinigen. | ||||||||||||||||
7. | Handhabung und Lagerung | |||||||||||||||
7.1. | Handhabung: | |||||||||||||||
7.1.1. | Hinweise zum sicheren Umgang: | Beim Ab- und
Umfüllen Staubentwicklung vermeiden. Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen. Vor Feuchtigkeit schützen. |
||||||||||||||
7.1.2. | Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: | keine besonderen Maßnahmen erforderlich. | ||||||||||||||
7.2. | Lagerung: | |||||||||||||||
7.2.1. | Anforderungen an Lagerräume und -behälter: | Dicht verschlossen.
Trocken. Unter Lichtschutz. Empfohlene Lagertemperatur: +5 bis +30 °C. |
||||||||||||||
8. | Persönliche Schutzausrüstung: | |||||||||||||||
8.1. | Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen: | |||||||||||||||
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. | ||||||||||||||||
8.2. | Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstungen: | |||||||||||||||
8.2.1. | Expositionsgrenzwerte Luftgrenzwerte am Arbeitsplatz (DE: Technische Regeln für Gefahrstoffe - TRGS 900; AT: MAK- Werte; CH: SUVA - Liste) |
|||||||||||||||
CAS-No. | Stoff | Typ | mg/m3 | ppm | Staubfrakt. | Fasern/m3 | ||||||||||
Staubgrenzwert, allgemein |
MAK | 3,0 | alveolengän- giger Staub |
|||||||||||||
8.2.2. | Persönliche Schutzausrüstungen: | |||||||||||||||
8.2.2.1. | Atemschutz: | erforderlich bei Auftreten von Stäuben (Feinstaubmaske ohne Schutzstufe) | ||||||||||||||
8.2.2.2. | Handschutz: | Schutzhandschuhe
(Laborstandard), empfohlen Latex mit Chloropren Stärke 0,6 mm (z.B. von Fa. Roth, Art.
C940.1 ff. (EN 374) Durchdringungszeit des Handschuhmaterials - Wert für die Permeation: Level >=6 |
||||||||||||||
8.2.2.3. | Augenschutz: | Laborschutzbrille (dicht schließend) |
||||||||||||||
9. | Physikalische und chemische Eigenschaften | |||||||||||||||
9.1. | Form: | fest, Kristalle oder Pulver | ||||||||||||||
9.2. | Farbe: | weiß | ||||||||||||||
9.3. | Geruch: | charakteristisch (bedingt durch den SH-Schwefelgehalt) | ||||||||||||||
9.4. | Zustandsänderungen: | |||||||||||||||
9.4.1. | Schmelzpunkt: | ca. 220-240 °C (Zers.) | ||||||||||||||
9.4.2 | Siedepunkt: | nicht verfügbar | ||||||||||||||
9.5. | Zersetzungstemperatur: | Beginnende thermische Zersetzung ab ca. 220 °C | ||||||||||||||
9.6. | Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: | |||||||||||||||
Wasser | Bei 20°C | ca. 160 g/L | ||||||||||||||
Ethanol | Bei 20°C | löslich | ||||||||||||||
9.7. | pH-Wert einer 10%-igen Lösung (m/V) in Wasser | Bei 20°C | 4,5 - 5,5 | |||||||||||||
10. | Stabilität und Reaktivität | |||||||||||||||
10.1. | Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen: | |||||||||||||||
10.1.1. | Zu vermeidende Bedingungen: | Thermische Belastung. | ||||||||||||||
10.1.2. | Zu vermeidende Stoffe: | Starke Oxidationsmittel. Schwermetalle, insbesondere Eisen und Kupfer. | ||||||||||||||
10.1.3. | Weitere Angaben: | Lichtempfindlich. Antioxidans. | ||||||||||||||
10.2. | Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte: | |||||||||||||||
10.2.1. | Gefährliche Reaktionen: | keine Angaben vorhanden. | ||||||||||||||
10.2.2. | Gefährliche Zersetzungsprodukte: | bei Brand: siehe Punkt 5.2. | ||||||||||||||
11. | Angaben zur Toxikologie | |||||||||||||||
Akute Toxizität: | ||||||||||||||||
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs L-Cystein: | ||||||||||||||||
Art | Wert | species | ||||||||||||||
LD50 | 1890 mg/kg | rat (oral) - Quelle: RTECS | ||||||||||||||
Es handelt sich um eine nicht-essentielle, vielfach in natürlichem Eiweiß vorkommende Aminosäure. | ||||||||||||||||
Weitere
toxikologische Hinweise: Das Produkt ist mit der beim Umgang mit Chemikalien üblichen und notwendigen Vorsicht zu handhaben. Bei sachgemäßer Handhabung ist eine Gefährdung durch den Stoff allerdings unwahrscheinlich. |
||||||||||||||||
Primäre Reizwirkung: | ||||||||||||||||
beim Einatmen | leichte Reizung | |||||||||||||||
an der Haut | keine Reizung | |||||||||||||||
am Auge | leichte Reizungen | |||||||||||||||
nach Verschlucken | nach Resorption toxischer Mengen: Schläfrigkeit, Atemdämpfung, Störungen der Bewegungskoordination | |||||||||||||||
12. | Angaben zur Ökologie | |||||||||||||||
Quantitative
Daten zur ökologischen Wirkung dieses Stoffes liegen uns nicht vor. Die Substanz ist im
Allgemeinen nicht wassergefährdend. Bei sachgerechter Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten. |
||||||||||||||||
13. | Hinweise zur Entsorgung: | |||||||||||||||
13.1. | Empfehlung: | |||||||||||||||
Chemikalien, die als
Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch
entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der
Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert. |
||||||||||||||||
13.2. | Ungereinigte Verpackungen: | |||||||||||||||
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden. | ||||||||||||||||
14. | Angaben zum Transport | |||||||||||||||
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt. | ||||||||||||||||
15. | Vorschriften: | |||||||||||||||
15.1. | Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien/GefStoffV: | |||||||||||||||
15.1.1. | Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes: | |||||||||||||||
Xn | Gesundheitsschädlich | |||||||||||||||
15.1.2. | R-Sätze (Gefahrenhinweise): | |||||||||||||||
R 22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. | |||||||||||||||
15.1.3. | S-Sätze (Sicherheitsratschläge): | |||||||||||||||
S 2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. | |||||||||||||||
15.2. | Nationale Vorschriften | |||||||||||||||
Wassergefährdungsklasse: | WGK 1 - schwach wassergefährdend (VwVwS, Anh. 3) | |||||||||||||||
Lagerklasse VCI: | 10 - 13 | |||||||||||||||
Merkblatt BG - Chemie: | M 050 - Umgang mit gesundheitsgefährlichen Stoffen | |||||||||||||||
15.3. | Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen: | |||||||||||||||
Schweizer Giftklasse (CH): 4 | ||||||||||||||||
16. | Sonstige Angaben: | |||||||||||||||
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den heutigen Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung Feinchemikalien. |
Erstellt am: 24.04.2004 | Letztmals geändert am: 21.05.2005 |
Version: 1.01 | Änderungsgrund: Allgemeine Überarbeitung |
Auskunftgebender Bereich: siehe
Punkt 1.3. OMIKRON GmbH 2005 |
Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet. |