Sicherheitsdatenblatt

gemäß EG-Richtlinie 91/155/EWG

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Angaben zu den OMIKRON Produkten:

Nr. 100509 Schwefel gepulvert, Nr. 104855 Schwefel feinverteilt; Nr. 105676 Schwefel in Bändern auf Papier; Nr. 900180 Schwefel, sublimiert

1.1. Bezeichnungen

1.1.1. Handelsname: Schwefel
1.1.2. Andere Namen: lat.: Sulfur (Nr. 100509 pulveratum, Nr. 104855 praecipitatum, Nr. 900180 sublimatum); engl.: sulphur; frz.: soufre ; span.: azufre
1.1.3. Summenformel: S
1.1.4. Relative Atommasse Ar: 32,06 g/mol

1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081, Fax 17465, e-Mail:   cyberchem@t-online.de

1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:

Anschrift siehe 1.2., Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau

1.4. Notfallauskunft:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081 od. -17081- (P. Rau), Fax 17465, e-Mail:   cyberchem@t-online.de

2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

2.1. Chemische Charakterisierung

2.1.1. CAS-Nr.: [7704-34-9]
2.1.2. Bezeichnung: SCHWEFEL

2.2. Identifikationsnummer(n)

2.2.1. EG-/EINECS-Nummer: 231-722-6
2.2.2. HS-Nummer: 2802 00 00

3. Mögliche Gefahren

3.1. Gefahrenbezeichnung: FLAMMABLE SOLID
3.1.1. F Leicht entzündlich

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:

3.2.1. R 11 Leicht entzündlich.

Geeignete Daten zur toxikologischen Bewertung liegen uns nicht vor. Eine Einstufung nach entsprechenden Gefährlichkeitsmerkmalen im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG und der hieraus abgeleiteten nationalen Gesetzgebung kann deshalb nicht erfolgen. Gefährliche Eigenschaften diesbezüglich sind nicht auszuschließen. Das Produkt ist daher unter Beachtung der bei Chemikalien notwendigen und üblichen Sicherheits- und Hygienevorschriften zu handhaben (siehe auch Punkt 7 dieses Sicherheitsdatenblattes).

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Allgemeine Hinweise: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich in frische Luft bringen. Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen, ggf. betroffene Körperstellen abspülen.

4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:

4.2.1. nach Einatmen: Frischluftzufuhr, ggf. Atemspende oder Gerätebeatmung. Arzt hinzuziehen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Mit reichlich Wasser abwaschen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Auge (ggf. unter Schutz des unverletzten Auges) bei geöffnetem Lidspalt 10-15 Minuten unter fließendem Wasser spülen. Augenarzt hinzuziehen.
4.2.4. Nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen. Erbrechen auslösen (z.B. durch Rachenreizung); Arzt hinzuziehen. Laxans: Natriumsulfat (1 Eßlöffel auf 0,25 L Wasser).

5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung

Geeignete Löschmittel: Wassernebel, Schaum, Pulver, Kohlendioxid

Besondere Gefahren: Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich. Mit Luft Bildung explosionsfähiger Gemische möglich. Im Brandfall können entstehen: Schwefeloxide, Schwefelwasserstoff.

Besonderer Hinweis: Das bei einem Brand entstehende Schwefeldioxid (SO2) verursacht schwere Reizung der Augen und Atemwege. Bei längerer Einwirkung Lungenödem möglich!

Spezielle Schutzausrüstung bei der Brandbekämpfung: Bei Freiwerden größerer Mengen an der Einsatzstelle nur mit umluftunabhängigen Atemschutzgeräten und geeignetem Chemieschutzanzug arbeiten.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Schutzkleidung tragen. Einatmen von Stäuben unbedingt vermeiden. Zündquellen beseitigen.

6.2. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Trocken aufnehmen, ohne Staub aufzuwirbeln. Dem Recycling oder der Sonderabfallbeseitigung zuführen. Nachreinigen. Rückstände nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Handhabung:

7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten. Kontakt mit brandfördernden Stoffen unbedingt vermeiden.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Aufwirbelungen von Schwefelpulver vermeiden (wegen der Gefahr von Staubexplosionen).

7.2. Lagerung:

7.2.1. Anforderungen an Lagerbehälter und Lagerräume:
Behälter: Dicht verschlossen. Zimmertemperatur. Gut belüftet.
7.2.2. Zusammenlagerungshinweise: Nicht zusammen mit brandfördernden Stoffen lagern!
7.2.3. Lagerklasse nach VCI: 4.1 B

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:

8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden.

8.2. Persönliche Schutzausrüstung:

8.2.1. Atemschutz: Erforderlich, wenn mit losem Pulver gearbeitet wird, bzw. beim Auftreten von Stäuben.
8.2.2. Handschutz: Schutzhandschuhe.
8.2.3. Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Form: fest, Pulver

9.2. Farbe: hellgelb

9.3. Geruch: schwach nach Schwefeldioxid

9.4. Zustandsänderungen:

9.4.1. Schmelzpunkt: 119 °C
9.4.2. Siedepunkt: 444 °C (bei 1000 hPa)

9.5. Flammpunkt: 188 °C (modified Cleveland open cup); 168 - 207 °C
9.6. Entzündlichkeit: Nach den Testkriterien entzündlich
9.7. Entzündungstemperatur: 190 °C
9.8. Zündtemperatur: 240 °C (VDE 0165)
9.9. Explosionsgefahr: Schwefelstaub-/Luftgemische sind explosionsgefährlich!
- Untere Explosionsgrenze: 35 g/cbm
- Obere Explosionsgrenze: 400 g/cbm

9.10. Dampfdruck: bei 20 °C < 0,0001 mbar

9.11. Dichte: bei 20 °C 2,05 g/cm3

9.12. Löslichkeit in / Mischbarkeit mit:

Wasser bei 20 °C: unlöslich

9.13. pH-Wert bei 20 °C: entfällt

9.14. Viskosität bei 20 °C: entfällt

10. Stabilität und Reaktivität

10.1. Thermische Zersetzung

Schwefel entzündet sich bei einer Temperatur von 245 °C selbst (nach Gliwitzky). Schwefel ist hitze- und wärmeempfindlich.

10.2. Zu vermeidende Stoffe

Alkalimetalle (wie Li, Na, K), Erdalkalimetalle (wie Ba, Sr, Ca), Metalle, Metalloxide, Nichtmetalloxide, Fluor, Halogen/Halogenverbindungen, Oxidationsmittel, Peroxyverbindungen, Nitrite, Hydride, Nitride, Carbide, Sulfide, Lithiumsilicid, Siliciumverbindungen, Schwefelkohlenstoff, Ether, Acetylide, organische Nitroverbindungen, Mineralsäuren/Oxidationsmittel (Bildung von Schwefelsäure)

10.3. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:

Gefährliche Reaktionen: Verpuffung von Schwefelstaub-Luftgemischen.

Explosionsgefahr bei Mischung oder Kontakt mit brennbaren Stoffen (z.B. Nitrate, Chlorate, Perchlorate, Permanganate)

Gefährliche Zersetzungsprodukte: Schwefeldioxid (bei Verbrennung/Bränden)

11. Angaben zur Toxikologie RTECS# WS425000

11.1. Akute Toxizität:

Art Wert species (Art der Einwirkung)

11.1.1. LD50 > 5000 mg/kg rat (oral)

11.2. Zusätzliche toxikologische Hinweise:

Schwefelverschmutzungen der Haut und oral eingenommener Schwefel gelten als nicht toxisch (A. Senning, Sulphur in Organic and Inorganic Chemistry, New York 1972, p. 145). Der Stoff ist jedoch nach Verschlucken schlecht resorbierbar und kann Durchfall erzeugen. Bezüglich der Gefährlichkeit des bei Verbrennung entstehenden SO2 siehe oben (Punkt 5). Die Inhalation von Stäuben sollte vermieden werden, da selbst Inertstäube die Funktion der Atmungsorgane beeinträchtigen können.

Nach Augenkontakt: Reizungen möglich.

Nach Einatmen: Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein. Das Produkt kann die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen.

12. Angaben zur Ökologie

12.1. Ökotoxische Wirkungen:

Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Produkts liegen uns nicht vor. Bei sachgemäßer Handhabung und Verwendung sind keine ökologischen Probleme zu erwarten.

12.2. Allgemeine Hinweise:

Wassergefährdungsklasse 0 (Selbsteinstufung): nicht wassergefährdend.

13. Hinweise zur Entsorgung:

13.1. Empfehlung:

Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die gesetzeskonforme Entsorgung informiert.

13.2. Ungereinigte Verpackungen:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff selbst zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.

14. Angaben zum Transport

14.1. Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend) und GGVS/GGVE (Inland)

14.1.1. ADR/RID - GGVS/E Klasse: 4.1 Entzündbare feste Stoffe
14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 11c - PG III
14.1.3. UN-Nummer: 1350
14.1.4. Bezeichnung des Gefahrgutes: SULPHUR

Ref.: RIDDER/KATHOLING, Gefahrgutverordnung Eisenbahn mit RID (ecomed Verlag), ISBN 3-609-67690-6

14.2. Seeschifftransport IMDG/GGVSee:

14.2.1. IMDG/GGVSee Klasse: 4.1
14.2.2. UN-Nummer: 1350
14.2.3. Verpackungsgruppe: III
14.2.4. EmS-Nummer: 4.1-06
14.2.5. MFAG: none
14.2.6. Richtiger technischer Name: SCHWEFEL, SULPHUR

14.3. Lufttransport ICAO-TI (Int. Zivil-Luftfahrts-Organisation-Techn. Instruktionen) und IATA-DGR:

14.3.1. ICAO/IATA Klasse: 4.1 Entzündbare feste Stoffe
14.3.2. UN/ID-Nummer: 1350
14.3.3. Verpackungsgruppe: III
14.3.4. Richtiger technischer Name: SULPHUR

15. Vorschriften:

15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.

15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes

F Leicht entzündlich. LEICHTENTZÜNDLICH

15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):

R 11 Leicht entzündlich.

15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):

S 16 Von Zündquellen fernhalten - nicht rauchen.
S 41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

15.2. Nationale Vorschriften:

15.2.1. Klassifizierung nach VbF: entfällt
15.2.2. Wassergefährdungsklasse (D): WGK 0 (KBwS-Einstufung) - im allgemeinen nicht wassergefährdend
15.2.3. Lagerklasse VCI: 10

15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

Merkblatt Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ZH 1/10 "Richtlinien für elektrische Anlagen in explosionsgefährdeten Betriebsstätten" (Carl Heymanns Verlag KG, Köln)

Schweizer Giftklasse (CH): 5 (Stoffe geringer Gefährlichkeit)

16. Sonstige Angaben

Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Ausgabedatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Sie erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit und sollten vom Benutzer nur als Leitfaden verstanden werden. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH, Abteilung Feinchemikalien.

Ausgabedatum: 11.04.2006

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