Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG und § 6 GefStoffV (nov. Fassung) - Melatonin


1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung
Angaben zu dem Produkt: OMIKRON Art.-Nr.: #100233
Verwendungsgebiete: Laborchemikalie. Biochemische Forschung und Entwicklung. Synthesezwecke. Naturwissenschaftlicher Unterricht (Siehe auch Ausschlußklausel bei Punkt 16)
1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Melatonin
1.1.2. Andere Namen: N-Acetyl-5-methoxytryptamin;
engl. N-(2-(5-methoxy-1H-indol-3-yl)ethyl-acetamide, Melatonine, 5-Methoxy-N-acetyltryptamine
1.1.3. Summenformel: C13H16N2O2
1.1.4. Strukturformel:

0233.gif (2051 Byte)

1.1.5. Relative Molekülmasse: Mr / F.W.: 232,28 g/mol
1.2. Ersteller dieses Sicherheitsdatenblattes:
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Tel. (07133) 17081
Fax (07133) 17465

e-Mail: info@omikron-online.de
1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:
Anschrift: siehe Punkt 1.2.
Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau
1.4. Notfallauskunft:
Die Telefonnummer der für die jeweilige Region zuständigen Giftnotrufzentrale ist in den Telefonbüchern der Deutschen Telekom auf der Umschlagseite im Abschnitt "Notrufnummern" zu finden. Im lebensbedrohlichen Notfall: Feuerwehr 112
OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien
Marktplatz 5
74382 Neckarwestheim
Qualitätskontrolle und Labor
Tel. (07133) -17081-
Fax (07133) -17465-

e-Mail: cyberchem@t-online.de
2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen
2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [73-31-4]
2.1.2. Bezeichnung: MELATONIN
2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 200-797-7
2.2.2. EG-Index-Nummer: k.A.
3. Mögliche Gefahren
Kein gefährliches Produkt im Sinne der Richtlinie 67/548/EWG.
4. Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1. Allgemeine Hinweise:
Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen
4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluft.
4.2.2. nach Hautkontakt: Kontaminierte Kleidung entfernen.
Sofort mit reichlich Wasser abwaschen und gut nachspülen.
4.2.3. nach Augenkontakt: Betroffenes Auge/Augen bei geöffnetem Lidspalt mit reichlich fließendem Wasser spülen. Bei anhaltenden Beschwerden Arzt hinzuziehen.
Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
4.2.4. nach Verschlucken: Viel Wasser trinken lassen, Erbrechen auslösen. Bei Beschwerden oder Unwohlsein Arzt hinzuziehen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.
5. Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1. Geeignete Löschmittel:
Kohlenstoffdioxid, Löschpulver, Schaum oder Wassersprühstrahl.
5.2. Besondere Gefahren:
Brennbar. Im Brandfall Entstehung gefährlicher Brandgase oder Dämpfe möglich.
Bei einem Brand kann/können freigesetzt werden: Stickstoffoxide
Besondere Schutzausrüstung bei Aufenthalt im Gefahrenbereich: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen. Vollschutzanzug tragen.
Sonstige Hinweise: Eindringen von Löschwasser in Oberflächengewässer oder Grundwasser vermeiden.
6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:
Ungeschützte Personen fernhalten. Persönliche Schutzausrüstung tragen. In geschlossenen Räumen für ausreichende Lüftung sorgen. Staubbildung bzw. -aufwirbelung und Einatmen von Stäuben vermeiden.
6.2. Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder in Gewässer gelangen lassen. Freisetzung in die Umwelt ohne vorhergehende ordnungsgemäße Erlaubnis der zuständigen Behörde unterbinden.
6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:
Trocken in einen Plastikbeutel aufnehmen. Dabei Staubentwicklung vermeiden. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen. Betroffene Areale nachreinigen.
Zu beachten: TRGS 201 - Kennzeichnung von Abfällen beim Umgang.
7. Handhabung und Lagerung
7.1. Handhabung:
Hinweise zum sicheren Umgang: Beim Ab- und Umfüllen Staubentwicklung vermeiden.
7.2. Lagerung:
7.2.1. Anforderungen an Lagerräume und -behälter: Dicht verschlossen halten. Trocken und kühl aufbewahren. Vor Lichteinwirkung schützen.
8. Expositionsbegrenzung und Persönliche Schutzausrüstung:
8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:
Die üblichen Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Arbeitsstoffen sind zu beachten.
Die Maßnahmen müssen den Mindeststandards der TRGS 500 entsprechen (Schutzstufe 1)
Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände und Gesicht waschen. Getrennte Aufbewahrung der Schutzkleidung!
8.2. Persönliche Schutzausrüstung:
Die Körperschutzmittel sind in ihrer Ausführung (abhängig von der auftretenden Arbeitsstoffkonzentration und -menge) arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Die Eignung (insbesondere die Chemikalienbeständigkeit) der Schutzmittel sollte vorher mit deren Lieferanten abgeklärt werden.
8.2.1. Atemschutz: Erforderlich bei Auftreten von Stäuben
8.2.2. Handschutz: Geeignete chemikalienresistente Schutzhandschuhe gem. Spezifikationen der EG-Richtlinie 89/686/EWG und EN 374.
Material: Nitrilkautschuk. Schichtstärke: 0,11 mm. Durchbruchzeit: min. 480 min
8.2.3. Augenschutz: Geeignete Laborschutzbrille
8.2.4. Körperschutz: Arbeitsschutzkleidung nach Laborstandard.
9. Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1. Form: fest/Pulver oder feinkristallin
9.2. Farbe: beigefarben
9.3. Geruch: nahezu geruchlos
9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt 116-118 °C
9.5. Flammpunkt: nicht anwendbar.
9.6. Zersetzungstemperatur: nicht verfügbar.
9.7. Explosionsgefahr: Das Produkt ist nicht explosionsgefährlich.
9.8. Dampfdruck: Bei 20°C nicht verfügbar.
9.9. Dichte: Bei 20°C --- g/cm3
9.10. Schüttdichte: Bei 20°C --- kg/m3
9.11. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit:
Wasser Bei 20°C ca. 0,2%
Ethanol Bei 20°C ca. 18% (m/m)
Methanol Bei 20°C löslich
Aceton Bei 20°C min. 20% (m/m)
9.12. pH-Wert der Suspension: Bei 20°C ca. 6,2
10. Stabilität und Reaktivität
10.1. Thermische Zersetzung/zu vermeidende Bedingungen:
10.1.1. Zu vermeidende Bedingungen: Lichteinwirkung.
10.1.2. Zu vermeidende Stoffe: starke Oxidationsmittel, starke Säuren
10.2. Gefährliche Reaktionen/gefährliche Zersetzungsprodukte:
10.2.1 Gefährliche Reaktionen: keine bekannt.
10.2.2. Gefährliche Zersetzungsprodukte: bei Brand: siehe Punkt 5.2.
11. Angaben zur Toxikologie
11.1. Akute Toxizität: RTECS#: AC5955000
Einstufungsrelevante LD/LC50-Werte des Reinstoffs
11.1.1. Art Wert species
LD50 >3200 mg/kg rat (oral)
LD50 1131 mg/kg rat (intraperitoneal)
LD50 356 mg/kg rat (intravenoes)
Besondere Hinweise: Nach unserem derzeitigen Wissensstand ist die akute und chronische Toxizität des Stoffes nicht gänzlich bekannt. Gefährliche Eigenschaften sind nicht auszuschließen. Das Produkt ist daher mit der bei Gefahrstoffen üblichen Vorsicht zu handhaben.
Giftig bei intravenöser Verabreichung.
11.2. Primäre Reizwirkung:
11.2.1. an der Haut: Reizwirkung. Kann bei Aufnahme durch die Haut gesundheitsschädlich sein.
11.2.2. am Auge: Kann die Augen reizen.
11.2.3. auf die Atmungsorgane: Das Produkt kann die Schleimhäute und die oberen Atemwege reizen. Kann beim Einatmen gesundheitsschädlich sein.
11.2.4. nach Verschlucken: Kann bei Verschlucken gesundheitsschädlich sein.
11.3. Subakute Toxizität/Chronische Toxizität: RTECS#: AC5955000
Das Produkt kann bei Exposition über den Grenzwert gemäß Tierversuchen zu Fortpflanzungsstörungen führen.
12. Angaben zur Ökologie
Verhalten in Umweltkompartimenten:
log P (o/w): 1,65 (berechnet). Ein nennenswertes Bioakkumulatonspotential ist nicht zu erwarten.
Produkt nicht in Gewässer, Abwasser oder Erdreich gelangen lassen!
Quantitative Daten zur ökologischen Wirkung dieses Produkts liegen uns nicht vor.
13. Hinweise zur Entsorgung:
13.1. Empfehlung:
Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt.
Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
13.2. Ungereinigte Verpackungen:
Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Kontaminierte Verpackungen sind wie der Stoff zu behandeln. Sofern nicht behördlich geregelt, können nicht kontaminierte Verpackungen wie Hausmüll behandelt oder einem Recycling zugeführt werden.
14. Angaben zum Transport
Produkt ist den Versandvorschriften nicht unterstellt.
15. Vorschriften:
15.1. Kennzeichnung nach den EWG-Richtlinien:
Kennzeichnung nach EG-Richtlinien
S-Sätze (Sicherheitsratschläge, safety statements):
2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
15.2. Nationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Listeneinstufung)
VwVwS Anh. 3
wassergefährdend
Lagerklasse VCI 10-13
15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen:
Schweizer Giftklasse: CH 3 (veranschlagt vom HCB)
16. Sonstige Angaben:
Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der EWG-Richtlinien im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die gültigen Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH. Arbeitgeber sollen diese Informationen nur als Ergänzung zu den Ergebnissen der eigenen Prüfung betrachten und unabhängig über deren Anwendbarkeit entscheiden.
Ausschlußklausel: Nur für den Laborgebrauch bestimmt. Nicht als Heilmittel, im Haushalt oder zu anderen Verwendungszwecken. For research and development (R & D) use only. Not for human or drug use.

[Index] * [Homepage]

Erstellt am: 25.03.2005 Letztmals überarbeitet am: ---
Version: 1.00 Änderungsgrund: ---
Auskunftgebender Bereich: siehe Punkt 1.3. Von diesem Sicherheitsdatenblatt dürfen nur Papierkopien für den eigenen Gebrauch angefertigt werden. Die unautorisierte Weiterverbreitung auf elektronischen Datenträgern ist nicht gestattet.