Brom

Informationen zur Unterrichtung gem. § 3 Abs. 1 Ziff. 5 ChemVerbotsV
(kein Sicherheitsdatenblatt gemäß 91/155/EWG)

1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung

Angaben zum Produkt: Art.-Nr. 0115 Brom reinst

1.1. Bezeichnungen
1.1.1. Handelsname: Brom
1.1.2. Andere Bezeichnungen: lat.: Bromum; engl.: bromine; frz. brome; ital.: bromo (griech.: bromos, der Gestank)
1.1.3. Summenformel: Br2
1.1.4. Relative Molekülmasse Mr: 159,808 (2 x 79,904)

1.2. Ersteller dieser Information:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081, Fax 17465

1.3. Hersteller bzw. Lieferant sowie Auskunftgebender Bereich:

Anschrift siehe 1.2., Sachkundiger nach der Chemikalienverbotsverordnung: Herr P. Rau

1.4. Notfallauskunft:

OMIKRON GmbH, Marktplatz 5, 74382 Neckarwestheim, Tel. (07133)17081 od. -17081- (P. Rau), Fax 17465, e-Mail: cyberchem@t-online.de

2. Zusammensetzung/Angaben zu den Bestandteilen

2.1. Chemische Charakterisierung
2.1.1. CAS-Nr.: [7726-95-6]
2.1.2. Bezeichnung: Brom

2.2. Identifikationsnummer(n)
2.2.1. EINECS-Nummer: 2317781
2.2.2. EG-Index-Nummer: 035-001-00-5

3. Mögliche Gefahren

3.1. Gefahrenbezeichnungen:
3.1.1. C Ätzend
3.1.2. T+ Sehr giftig

3.2. Besondere Gefahrenhinweise für Mensch und Umwelt:
3.2.1. R 26 Sehr giftig beim Einatmen.
3.2.2. R 35 Verursacht schwere Verätzungen.

4. Erste-Hilfe-Maßnahmen

4.1. Allgemeine Hinweise: Verletzten unter Selbstschutz aus dem Gefahrenbereich in frische Luft bringen. Durchtränkte Kleidung unverzüglich entfernen. Für Körperruhe sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Für ärztliche Behandlung sorgen. Chemischen Stoff und durchgeführte Maßnahmen angeben.

4.2. Maßnahmen bei Körperkontakt:
4.2.1. nach Einatmen: Frischluftzufuhr. Bei Atemnot Sauerstoff inhalieren lassen. Dexamethason-Dosieraerosol (z.B. Auxiloson-Spray) inhalieren lassen (5 Hübe in 10 Minuten). Ärztliche Hilfe in Anspruch nehmen.
4.2.2. nach Hautkontakt: Haut mit viel Wasser über längere Zeit spülen. Wegen der Resorptionsgefahr niemals organische Lösungsmittel verwenden.
4.2.3. nach Augenkontakt: Auge (ggf. unter Schutz des unverletzten Auges) bei geöffnetem Lidspalt mehrere Minuten unter fließendem Wasser spülen und Arzt konsultieren.
4.2.4. nach Verschlucken: Sofort reichlich Wasser in kleinen Schlucken trinken lassen, wenn vorhanden unter Zufügen von Medizinalkohle. Erbrechen nicht anregen. Sofort Arzt hinzuziehen.

4.3. Hinweise für den Arzt: Lungenödemprophylaxe.

4.4. Folgende Symptome können auftreten:

Nach Hautkontakt: Bei entsprechender Einwirkungszeit schmerzhafte, tiefe Wunden durch Verätzung.

Nach Einatmen: Hustenreiz, Atemnot. Nach Stunden relativen Wohlbefindens kann es zu schwerer Lungenschädigung (Lungenödem) kommen.

5. nicht spezifiziert.

6. Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung

6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen:

Schutzausrüstung tragen. Ungeschützte Personen fernhalten. Substanzkontakt vermeiden.

6.2. Umweltschutzmaßnahmen:

Mit viel Wasser verdünnen. Nicht in die Kanalisation, Oberflächenwasser oder Grundwasser gelangen lassen.

6.3. Verfahren zur Reinigung/Aufnahme:

Mit flüssigkeitsbindendem Spezialmaterial (z.B. ChemizorbR) aufnehmen. Dicht verschließen. Der Entsorgung nach Punkt 13 zuführen.

7. Handhabung und Lagerung

7.1. Handhabung:
7.1.1. Hinweise zum sicheren Umgang: Behälter dicht geschlossen halten.
7.1.2. Hinweise zum Brand- und Explosionsschutz: Vor Hitze schützen (Berstgefahr).

7.2. Lagerung:

Anforderungen an Lagerbehälter und Lagerräume:

Behälter: Dicht verschlossen. Kühl. Gut belüftet.

Hinweis: Kunststoffverschlüsse werden angegriffen. Lagern in Glasflaschen mit doppeltem eingeschliffenem Stopfen (sog. Säurekappenflaschen).

Räume: Eindringen in den Boden sicher verhindern. Säurebeständigen Fußboden vorsehen.

8. Expositionsbegrenzung und persönliche Schutzausrüstung:

8.1. Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen:

Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen.

Berührung mit den Augen und der Haut sowie Einatmen der Dämpfe vermeiden.

8.2. Persönliche Schutzausrüstung:
8.2.1. Atemschutz: Je nach Expositionsdauer Atemfilter oder umluftunabhängiges Atemschutzgerät.
8.2.2. Handschutz: Schutzhandschuhe. Vorbeugender Hautschutz.
8.2.3. Augenschutz: Dichtschließende Schutzbrille.
8.2.4. Körperschutz: Säurebeständige Schutzkleidung.

9. Physikalische und chemische Eigenschaften

9.1. Form: flüssig

9.2. Farbe: dunkelbraun

9.3. Geruch: beißend unangenehm, reizt die Atemwege

9.4. Zustandsänderungen:
9.4.1. Schmelzpunkt -7,2 OC
9.4.2. Siedepunkt 58,78 OC

9.5. keine Angabe.

9.6. keine Angabe.

9.7. Dampfdruck: bei 21 OC 233 hPa

9.8. Dichte: bei 20 OC 3,12 g/cm3

9.9. Löslichkeit in/Mischbarkeit mit: Wasser bei 20 OC - 42 g/L

10. nicht spezifiziert.

11. nicht spezifiziert.

12. nicht spezifiziert.

13. Hinweise zur Entsorgung:

13.1. Empfehlung:

Chemikalien, die als Reststoffe anfallen, sind in der Regel Sonderabfälle. Deren Beseitigung ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie in der Bundesrepublik Deutschland auch durch die Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (Behörde, z.B. Landratsamt, oder Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.

13.2. Ungereinigte Verpackungen:

Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften.

13.3. Inaktivierung kleinerer Restmengen: Vorsichtiges Eintragen in eine saure Natriumthiosulfatlösung überführt das Halogen in weniger gefährliche Reaktionsprodukte. Die entstehende Flüssigkeit ist auf einen pH von 6- 8 einzustellen und kommt in den Sonderabfall-Sammelbehälter: Salzlösungen.

14. Angaben zum Transport:

14.1. Landtransport ADR/RID (grenzüberschreitend) und GGVS/GGVE (Inland)
14.1.1. ADR/RID - GGVS/E Klasse: 8 Ätzende Stoffe
14.1.2. Ziffer/Buchstabe: 14
14.1.3. Kemler-Zahl: 886
14.1.4. UN-Nummer: 1744
14.1.5. Bezeichnung des Gefahrgutes: Brom

Ref.: RIDDER/KATHOLING, Gefahrgutverordnung Eisenbahn mit RID (ecomed Verlag), ISBN 3-609-67690-6

15. Vorschriften:

15.1. Kennzeichnung nach den EG-Richtlinien:

Das Produkt ist nach EG-Richtlinien/GefStoffV eingestuft und gekennzeichnet.
15.1.1. Kennbuchstabe und Gefahrenbezeichnung des Produktes:
C - Ätzend
T+ - Sehr giftig

15.1.2. R-Sätze (Gefahrenhinweise):
26 Sehr giftig beim Einatmen.
35 Verursacht schwere Verätzungen.

15.1.3. S-Sätze (Sicherheitsratschläge):
7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren.
26 Bei Berührung mit den Augen gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.
45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

Bei Privatpersonen zusätzlich:
1/2 Unter Verschluß und für Kinder unzugänglich aufbewahren.

15.2. Nationale Vorschriften:
15.2.1. Klassifizierung nach VbF: entfällt
15.2.2. Wassergefährdungsklasse: WGK 2 (Listeneinstufung) - wassergefährdend

15.3. Sonstige Vorschriften, Beschränkungen und Verbotsverordnungen

Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV)

Merkblatt BG-Chemie M 004 "Reizende Stoffe/Ätzende Stoffe": M 051 "Gefährliche chemische Stoffe"

Merkblatt Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ZH 1/175: "Erste Hilfe bei Einwirken gefährlicher chemischer Stoffe"

Schweizer Giftklasse: 2 (Sehr giftige Stoffe)

16. Sonstige Angaben

Die vorstehenden Angaben stützen sich auf den Stand unserer Kenntnisse bei Druckdatum und dienen dazu, das Produkt entsprechend der Chemikalienverbotsverordnung im Hinblick auf die zu treffenden Sicherheitsvorkehrungen zu beschreiben. Sie stellen jedoch keinerlei Zusicherung von Produkteigenschaften dar und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis. Bezüglich des Haftungsausschlusses verweisen wir auf die Verkaufsvereinbarungen der OMIKRON GmbH.

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Letzte Änderung am 23.06.2002