Anweisung zur Handhabung:


Giftige Gefahrstoffe, fest

Kennbuchstabe: T

Gruppe:


Gefährliche Eigenschaften:

Die Vertreter dieser Gruppe von Gefahrstoffen können nach Aufnahme in den Körper

- durch Verschlucken, oder auch nur durch Kontakt mit Mund und Mundschleimhaut
- durch Kontakt mit der ungeschützten Haut, selbst kurzzeitig
- durch Einatmen des Staubes,

bereits in geringen Mengen Vergiftungserscheinungen (Intoxikationen) hervorrufen. Je nach Aufnahmemenge und -dauer treten dabei Gesundheitsschäden erheblichen Ausmaßes oder sogar der Tod ein. Bei der Einwirkung von Säuren oder Laugen werden aus manchen dieser Stoffe giftige Gase frei.


Allgemeine Hinweise:

Beim Arbeiten mit giftigen und sehr giftigen Gefahrstoffen ist ein ausgeprägtes Verantwortungsbewußtsein sowie eine genaue Kenntnis sowohl der giftigen wie auch einiger spezieller Eigenschaften dieser Substanzen unabdingbar. Nach der Übernahme von Giften und vor dem Arbeiten mit ihnen sind Informationen über die allgemein und speziell notwendigen Sicherungsmaßnahmen sowie Schutzausrüstungen zu beschaffen und durchzuarbeiten.

Eine unbedingte Voraussetzung für sicheres Arbeiten mit Giften ist die gute Be- und Entlüftung sowie die Aufrechterhaltung von Ordnung und Sauberkeit im Arbeitsbereich. Benutzen Sie nur geeignete Geräte und Behältnisse und halten Sie diese peinlich sauber. Lassen Sie nie Gefäße offen und unbeaufsichtigt im Ar-beitsbereich stehen. Achten Sie auf das Zutrittsverbot für Unbefugte.

Beachten Sie die an den Vorratsgefäßen angebrachten Kennzeichnungen wie Warnsymbole, Gefahrenhinweise und Sicherheitsratschläge.

Beachten Sie ggf. spezielle Bedienungsanleitungen für Geräte und Anlagen. Treffen Sie die bestmöglichen technischen Vorkehrungen, um ein unbeabsichtigtes Verschütten oder Freisetzen der gefährlichen Feststoffe von vornherein zu vermeiden (siehe folgenden Abschnitt).


Technische Schutz- und Sicherheitseinrichtungen

Durch technische Schutzmaßnahmen kann den oben angesprochenen Gefahren am wirkungsvollsten vorgebeugt und begegnet werden. Beispiele hierfür sind:

* Ersatz von gefährlichen Stoffen durch weniger gefährliche
* Wirksame Staubschutz- und Absaugmaßnahmen
* Explosionsgeschützte elektrische Geräte und Installationen
* Geschlossene, ggf. automatisch betriebene Anlagen
* Organisatorische Maßahmen (Übersichtlichkeit, Sauberkeit, Sorgfalt)

Beschaffen Sie geeignete technische Sicherheitseinrichtungen und benutzen Sie sie auch. Diese bewahren

Sie vor gesundheitlichen Schäden. Achten Sie darauf, daß die Absaugung funktionstüchtig und in Betrieb ist. Schließen Sie die vorhandenen Deckel an Behältern und Gefäßen. Benutzen Sie die an Einrichtungen und Maschinen vorhandenen Schutzvorrichtungen und Abdeckungen und setzen Sie diese niemals außer Betrieb. Verwenden Sie nur einwandfreie elektrische Einrichtungen und Geräte (z.B. Wasserbad, Heizpilz).


Persönliche Schutzmaßnahmen

Rauchen, essen und trinken Sie nicht in Räumen, in denen Chemikalien gelagert und gehandhabt werden. Bewahren Sie dort auch keine Nahrungsmittel, Getränke oder Futtermittel auf. Befolgen Sie ein unbedingtes Alkoholverbot.

Benutzen Sie vor Arbeitsbeginn eine geeignete Hautschutzcreme. Sie kann das Eindringen von Staub und

Lösungen in die Haut vermindern. Vor Arbeitspausen und nach Beendigung der Tätigkeit waschen Sie Hände und Gesicht sorgfältig mit Wasser und Seife. Tragen Sie bei jedem Umgang mit möglichem Giftkontakt die vorgeschriebenen Körperschutzmittel wie

* Staubschutzmaske, ggf. auch Atemschutzgerät (Maske) mit dem richtigen Filter (z.B. Kombifilter ABEK)
* Schutzanzug, Kittel oder Schürze und dichte Schutzschuhe oder Stiefel
* dichte und beständige Schutzhandschuhe, ggf. mit langen Stulpen;
* Vollschutzbrille oder Gesichtsschutz, ggf. auch Säureschutzhaube;

Achten Sie darauf, daß sich die Körperschutzmittel immer in einwandfreiem Zustand befinden, beständig

gegen die Einwirkungen der verwendeten Gefahrstoffklasse und für die vorgesehenen Arbeiten geeignet sind sowie regelmäßig und fachgerecht gewartet werden.


Umgang

Lagerung und Aufbewahrung: Bewahren Sie giftige Gefahrstoffe nur in den dafür vorgesehenen, geeigneten und mit sämtlichen vorgeschriebenen Warnsymbolen, Gefahrenhinweisen und Sicherheitsratschlägen ge-kennzeichneten Gefäßen, wenn irgend möglich in den Originalgebinden auf. Berücksichtigen Sie, daß die Behälter zu nicht mehr als etwa 90% gefüllt sein dürfen. Sorgen Sie dafür, daß Glasgefäße nicht herunterfal-len können. Lagern Sie am Arbeitsplatz keine größeren Vorräte. Einige zerfließliche oder hygroskopische Feststoffe können begierig Feuchtigkeit anziehen und flüssig werden.

Ungeordnetes Herumstehen der Gebinde bedeutet erhöhte Verwechslungs- und Unfallgefahr. Bewahren Sie die Behälter übersichtlich, nur dicht verschlossen an einem kühlen, gut gelüfteten Ort unter Verschluß auf. Verhindern Sie den Zugriff von Kindern und unbefugten Personen auf den Lagerort. Beachten Sie ggf. besondere Lagerbedingungen. Schließen Sie Mißbrauch aus.

Kennzeichnen Sie den Aufbewahrungsschrank (Dreieck mit schwarzem Totenkopf auf gelbem Grund).


Verwendung: Benutzen Sie nur moderne, anerkannte Versuchsvorschriften. Schreibt die Versuchsvorschrift

Mischungen mit anderen Stoffen vor, so sind die vorgeschriebenen Reihenfolgen und Mengendosierungen streng einzuhalten, um unerwünschte Wärmeentwicklung und gefährliche Reaktionen zu verhindern. Über-zeugen Sie sich nochmals, ob Sie auch die richtigen Stoffe vor sich haben. Überzeugen Sie sich davon, daß keine giftigen Stoffe unkontrolliert austreten können bzw. sich kein gefährlicher Überdruck in der Apparatur bildet.

Arbeiten Sie beim Umgang mit giftigen Stoffen möglichst unter einer wirksamen Absaugung und/oder mit einem geschlossenen System, um das Einatmen von Stäuben und deren Freisetzung bzw. Ausbreitung zu vermeiden. Benutzen Sie nur geeignete, unbeschädigte Geräte und Hilfsmittel und halten Sie diese stets frei von Verunreinigungen. Nach erfolgten Reparaturarbeiten ist darauf zu achten, daß alle Teile wieder ordnungsgemäß und dicht zusammengesetzt sowie Schrauben, Keile und Befestigungsteile gegen Lockern gesichert sind.


Abfüllen, Umfüllen, Transport: Das Vermeiden von Staubentwicklung bzw. des Freiwerdens von Giftsubstanz hat erste Priorität. Öffnen und handhaben Sie die Behältnisse vorsichtig. Wählen Sie beim Umfüllen von Pulvern die Fallhöhe gering, um unnötiges Verstäuben durch freien Fall zu verhindern. Läßt sich das Auftreten von Stäuben nicht umgehen, benutzen Sie eine Absaugung und Atemschutz. Halten Sie den Abfüllbereich übersichtlich und frei von nicht benötigten Materialien. Es empfiehlt sich, Papierunterlagen oder Unterlagen aus kunststoffbeschichtetem Fließpapier zu verwenden. Kontaminierte Materialien und Abfälle sind Sondermüll (siehe Abschnitt Entsorgung).

Für Wägungen sollten gut verschließbare Wägegläschen oder gleich die Reaktionsgefäße verwendet werden. Diese werden zunächst leer gewogen, dann unter einem Abzug mit der Substanz gefüllt und erneut gewogen.Wegen eventueller elektrostatischer Aufladung der Substanzen, welche über die Einmalhandschuhe nicht abgeleitet werden kann, ist sehr vorsichtig vorzugehen.

Transportieren Sie kleinere und zerbrechliche Gefäße immer in passenden Schutzbehältern (z.B. Kunststoffeimer mit stabilem Tragegriff).


Entsorgung, Umweltschutz: Nehmen Sie verschüttete giftige Stoffe unter Verwendung einer persönlichen

Schutzausrüstung mechanisch auf. Staubbildung ist dabei unbedingt zu vermeiden. Für ausreichende Belüftung ist währenddessen Sorge zu tragen. Der ausgetretene Stoff ist unter Anwendung größter Sorgfalt und unter Vermeidung jeglichen Körperkontaktes möglichst trocken aufzunehmen und in verschließbaren Gebin-den zu sammeln. Die beim Aufnehmen und der Nachreinigung verwendeten Materialien (Einmalhandschuhe, Tupfer, Saug- und Auslegepapiere z.B.) werden in Plastikbeutel verpackt, gekennzeichnet und bis zur Entsor-gung in verschließbaren Gebinden zwischengelagert. Die Entsorgung darf nicht zusammen mit Hausmüll erfolgen.


Die Beseitigung von Sonderabfällen ist durch entsprechende Gesetze bzw. Verordnungen der EG-Mitgliedsländer sowie im Inland durch die einzelnen Bundesländer geregelt. Bitte nehmen Sie mit der zuständigen Stelle (z.B. Landratsamt, Abfallbeseitigungsunternehmen) Kontakt auf, die über die Entsorgung informiert.
Erste-Hilfe-Maßnahmen

Allgemeine Hinweise: Mit Produkt verunreinigte Kleidungsstücke unverzüglich entfernen. Atemschutz erst nach sicherem Entfernen verunreinigter Kleidungsstücke abnehmen. Spezielle Maßnahmen: siehe individuelles Sicherheitsdatenblatt.


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Letzte Änderung am 30.07.1999