Erklärung des Abnehmers von Chemikalien

über die sachgerechte und erlaubte Verwendung der bezogenen Stoffe

sowie die Anerkenntnis der Verkaufsvereinbarungen

der OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien

Diese Erklärung gilt für alle bisher, jetzt und in Zukunft von der Firma OMIKRON GmbH, 74382 Neckarwestheim bezogenen Chemikalien (Stoffe und Zubereitungen), die den Bestimmungen der "Verordnung zum Schutz vor gefährlichen Stoffen" (Gefahrstoffverordnung - GefStoffV) v. 26.Oktober 1993 unterliegen sowie auch für alle anderen bezogenen chemischen Stoffe, insbesondere wenn durch deren Verarbeitung (Mischung mit anderen Stoffen, chemische Umsetzung) gefährliche Stoffe oder Zubereitungen entstehen.

Der Unterzeichner/Die Unterzeichnerin erklärt hiermit rechtsverbindlich,

1. daß er/sie 18 Jahre alt oder älter und voll geschäftsfähig ist
(sofern hier nicht vorliegend, ist als Nachweis eine Fotokopie des Personalausweises oder Reisepasses zu übersenden)

2. daß ihm/ihr bekannt ist, daß die Chemikalien, die den Bestimmungen der deutschen Gefahrstoffverordnung bzw. der Chemikalienverbotsverordnung unterliegen, gefährliche Eigenschaften aufweisen, welche bei Lagerung und/oder Umgang mit ihnen das menschliche Leben oder die Gesundheit gefährden können.

3. daß er/sie von der OMIKRON GmbH über die Gültigkeit folgender für Bezug und Verwendung von Chemikalien wichtigen (nationalen bzw. innerhalb der EG gültigen) Rechtsvorschriften informiert worden ist:

Gefahrstoffverordnung, Chemikalienverbotsverordnung, Grundstoffüberwachungsgesetz, Sprengstoffgesetz, Betäubungsmittelgesetz, Arzneimittelgesetz, Kosmetikverordnung, Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetz.

Er/sie bestätigt weiterhin, für die Einhaltung dieser und aller anderen Rechtsvorschriften, die für Bezug, Lagerung und Verwendung von Chemikalien gelten, in Eigenverantwortung zu sorgen.

4. daß er/sie die bezogenen Chemikalien nicht zur unerlaubten Herstellung von Sprengstoffen, pyrotechnischen Sätzen oder Gegenständen im Sinne des Sprengstoffgesetzes (einschließlich Schwarzpulver- und Schießpulvermischungen), chemischen Kampfstoffen, Suchtstoffen und psychotropen Stoffen verwendet. Er/sie bestätigt weiterhin, auch alle bezogenen chemischen Stoffe und Zubereitungen selbst (sofern sie in unverarbeiteter Form dazu geeignet wären) nicht für die vorstehend genannten unerlaubten Zwecke einzusetzen.

5. daß er/sie die für die Handhabung von Gefahrstoffen erforderliche theoretische und praktische Sachkenntnis besitzt und in Eigenverantwortung für die Einhaltung der bei Lagerung und Umgang mit gefährlichen chemischen Stoffen notwendigen Sicherheitsvorkehrungen sorgen wird. Die gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsinformationen werden dem Abnehmer von der Firma OMIKRON GmbH mit der Lieferung übermittelt.

6. daß er/sie Stoffe, die den Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung, der Chemikalienverbotsverordnung oder des Grundstoffüberwachungsgesetzes unterliegen, nicht an andere Personen, insbesondere nicht an Minderjährige, überläßt oder weitergibt.

7. daß er/sie die Verkaufsvereinbarungen der Firma OMIKRON GmbH, Betriebsbereich Feinchemikalien in der zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung gültigen Fassung gelesen hat und vollinhaltlich anerkennt.

Sollte eine dieser Bestimmungen durch gesetzliche Regelungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Punkte nicht berührt. Der unwirksame Passus soll in diesem Fall durch eine solche wirksame Bestimmung ersetzt sein, die dem angestrebten Zweck am nächsten kommt.

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Ort, Datum

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Vor- und Zuname in Druckschrift
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Rechtsverbindliche Unterschrift
____ / ____ / ___________        Kunden-Nr.: __/__/__/__/__ (wenn bekannt)
Geburtsdatum

 

                   

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Omikron GmbH
Abt. Feinchemikalien
Ländelstr. 32
D-74382 Neckarwestheim
oder Fax-Nr.: 07133/17465

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